Klagen gegen Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg-Wilhelmshaven erfolglos

15. Oktober 2020 -

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 15.10.2020 zu den Aktenzeichen 7 A 9.19 und 7 A 10.19 entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 05.07.2019 zum Ausbau der Eisenbahnstrecke 1522 Oldenburg-Wilhelmshaven von Bahn-km 0,841 bis 9,722 (Planfeststellungsabschnitt 1) rechtmäßig ist.

Aus der Pressemitteilung des BVerwG Nr. 60/2020 vom 15.10.2020 ergibt sich:

Die im betreffenden Abschnitt durch das Stadtgebiet von Oldenburg verlaufende, bereits im 19. Jahrhundert errichtete zweigleisige Eisenbahnstrecke wird insbesondere elektrifiziert und mit Lärmschutzwänden versehen. Das Vorhaben dient der verbesserten Schienenanbindung des JadeWeserPort in Wilhelmshaven.

Die beim erst- und letztinstanzlich zuständigen BVerwG erhobenen Klagen der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V., der Stadt Oldenburg und mehrerer Anwohner blieben erfolglos.

Nach Auffassung des BVerwG weist die dem Vorhaben zugrunde gelegte Verkehrsprognose entgegen der Auffassung der Kläger keine methodischen Mängel auf. Auch das Lärmschutzkonzept und die Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungsbelastungen in der Bau- und Betriebsphase sowie das Brand- und Katastrophenschutzkonzept seien nicht zu beanstanden. Die Abwägung mit planerischen Alternativen zum Ausbau der Bestandstrasse war ebenfalls fehlerfrei; das Ausscheiden einer – neu zu errichtenden – Umgehungstrasse im Rahmen der durchgeführten Grobprüfung genüge den rechtlichen Anforderungen.