Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 28.09.2020 zum Aktenzeichen 5-2 StE 1/20-5a – 3/20 in dem Strafverfahren wegen der Tötung des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke entschieden, die Akten erst nach dem Ende der nach derzeitiger Planung voraussichtlich bis Dezember 2020 andauernden Hauptverhandlung dem Untersuchungsausschuss UNA 20/1 (Dr. Walter Lübcke) des Hessischen Landtags zuzuleiten.
Aus der Pressemitteilung des OLG Frankfurt Nr. 73/2020 vom 28.09.2020 ergibt sich:
Der Ausschuss, der das Handeln der hessischen Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit der Beobachtung der Angeklagten Stephan E. und Markus H. durch das Landesamt für Verfassungsschutz aufklären soll, hatte beantragt, ihm die Akten noch während des laufenden Verfahrens zu überlassen. Der Generalbundesanwalt beim BGH ist diesem Antrag entgegengetreten.
Das OLG Frankfurt hat den Antrag des Untersuchungsausschusses abgelehnt.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts kann die Wahrheitsermittlung durch das Gericht gefährdet werden, wenn der Untersuchungsausschuss die Akten schon während der laufenden Beweisaufnahme erhält. Insbesondere könnten Zeugen vor ihrer Vernehmung durch das OLG Frankfurt durch Medienberichte über die Arbeit des Untersuchungsausschusses in ihrem Aussageverhalten beeinflusst werden. Gegenwärtig sei das Oberlandesgericht mit der Aufklärung des Kerngeschehens befasst. Der Angeklagte Stephan E. habe in seinen bisherigen Einlassungen unterschiedliche Versionen des Tatgeschehens geschildert.
Es komme deshalb bei der Wahrheitsfindung auf jedes Detail an.
Der Gefahr einer möglichen Beeinflussung könne weder durch die Einstufung der Akten als vertraulich noch den Ausschluss der Öffentlichkeit von den Sitzungen des Untersuchungsausschusses begegnet werden. Denn der Inhalt solcher nichtöffentlichen Sitzungen sei bereits in der Vergangenheit Gegenstand medialer Berichterstattung gewesen.
Dies lasse besorgen, dass auch weiterhin Sachverhalte aus nichtöffentlichen Sitzungen in die Öffentlichkeit getragen werden.
Aus diesen Gründen sei es – auch unter Berücksichtigung der Dauer der gegenwärtigen Legislaturperiode des Hessischen Landtages bis 2024 – dem Untersuchungsausschuss zuzumuten, das nach gegenwärtiger Planung voraussichtlich auf Dezember 2020 zu prognostizierende Ende der Hauptverhandlung abzuwarten.