Der Bundesgerichtshof hat am 18.08.2020 zum Aktenzeichen 3 StR 245/20 die Verurteilung des rheinland-pfälzischen Ex-Finanzministers wegen Untreue und falscher uneidlicher Aussage im Zusammenhang mit der Pleite des Projekts „Nürburgring“ 2009″ bestätigt.
Aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 123/2020 vom 23.09.2020 ergibt sich:
Der Angeklagte, damaliger Finanzminister des Landes Rheinland-Pfalz, hatte in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Nürburgring GmbH im Jahr 2009 insgesamt 475.000 Euro veruntreut und im Juni 2010 vor einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss als Zeuge falsche Tatsachen bekundet.
Der Angeklagte war bereits im Jahr 2014 wegen der genannten und weiterer Delikte vom LG Koblenz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Auf seine Revision hatte der 3. Strafsenat des BGH mit Urteil vom 26.11.2015 (3 StR 17/15) die Entscheidung teilweise aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Die nunmehr erneut abgeurteilten Taten und die für sie verhängten Einzelstrafen waren von der Aufhebung allerdings nicht umfasst; sie standen somit rechtskräftig fest. Das Landgericht hatte insoweit lediglich eine neue Gesamtstrafe zu bilden und hatte den Angeklagten wegen Untreue in vier Fällen und falscher uneidlicher Aussage zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Der Angeklagte hat mit seinem Rechtsmittel die Verletzung materiellen Rechts gerügt.
Der BGH hat die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten verworfen.
Nach Auffassung des BGH hat die sachlichrechtliche Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler ergeben. Die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe sei nicht zu beanstanden. Das Urteil sei somit rechtskräftig. Hinsichtlich der weiteren Vorwürfe ist das Verfahren noch beim LG Koblenz anhängig.