Der Bundesgerichtshof hat am 12.08.2020 zum Aktenzeichen 4 StR 588/19 ein Urteil des LG Hagen in weiten Teilen bestätigt, das fünf Angeklagte nach einer Serie von Raubüberfällen auf Geldtransporter zu Haftstrafen von bis zu 14 Jahren verurteilt und bei zwei Angeklagten zudem Sicherungsverwahrung angeordnet hatte.
Aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 120/2020 vom 10.09.2020 ergibt sich:
Das LG Hagen hatte fünf Angeklagte unter anderem wegen besonders schweren Raubes in mehreren Fällen und einen Angeklagten wegen Beihilfe zum besonders schweren Raub zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Gegen zwei Angeklagte wurde zudem die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Nach den getroffenen Feststellungen hatten die Angeklagten in unterschiedlicher Beteiligung Geldtransporter überfallen, wobei mehrfach Schüsse aus Sturmgewehren abgegeben wurden und eine Panzerfaustattrappe als Drohmittel zum Einsatz kam. Dabei wurde Bargeld in Millionenhöhe erbeutet.
Der BGH hat das Urteil des LG Hagen weitgehend bestätigt. Bei drei Angeklagten wurde der Schuldspruch geringfügig geändert. Bei einem Angeklagten muss über die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung neu verhandelt werden.