Das Landgericht Hamburg hat am 24.08.2020 zum Aktenzeichen 324 O 290/19 entschieden, dass der Betreiber der Seite „Babykaust.de“ Äußerungen über eine Gießener Ärztin unterlassen muss, in denen Schwangerschaftsabbrüche mit dem Holocaust verglichen und gleichgesetzt werden.
Aus der Pressemitteilung des OLG Hamburg vom 24.08.2020 ergibt sich:
Nach Auffassung des Landgerichts muss die Klägerin es nicht hinnehmen, mit Wachmannschaften und Ärzten in den Konzentrationslagern der Nazis verglichen und mit dem Ausdruck „entartet“ belegt zu werden. Ihr stehe zudem eine Geldentschädigung i.H.v. 6.000 Euro wegen entsprechender Äußerungen des Seitenbetreibers zu, die dieser an die Ärztin zu zahlen habe.
In einem Verhandlungstermin am 21.08.2020, zu dem für den Beklagten niemand erschienen war, hatte das LG Hamburg den Erlass einer solchen Entscheidung bereits angekündigt.
Es handelt sich nach dem unentschuldigten Ausbleiben des Beklagten um ein sog. Versäumnisurteil, das ohne schriftliche Entscheidungsgründe ergehe.
Der Beklagte kann dagegen innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen.