Das Sozialgericht Stuttgart hat am 31.10.2019 zum Aktenzeichen S 7 R 1197/17 entschieden, dass es sich bei der Tätigkeit als Nageldesigner, die nicht in einem eigenen Nagelstudio ausgeübt wird, aufgrund der Eingliederung in die Betriebsabläufe um eine sozialversicherungspflichtige und nicht um eine selbstständige Tätigkeit handelt.
Aus der Pressemitteilung des SG Stuttgart vom 03.08.2020 ergibt sich:
An dieser Bewertung ändere auch insbesondere eine monatliche Mietzahlung für den Arbeitsplatz nebst Gerätschaften nichts, so das Sozialgericht.
Die Klägerin war Betreiberin eines Nagelstudios in einem Einkaufszentrum. Dort war u.a. der Beigeladene als Nageldesigner tätig. Die Klägerin stellte dem Beigeladenen für eine monatliche Mietzahlung von 200 Euro einen Arbeitsplatz nebst eines Trocknungsgerätes zur Verfügung. Mit ihrer Klage wandte sich die Klägerin gegen die von der beklagten Rentenversicherung im Rahmen einer Betriebsprüfung erhobene Beitragsnachforderung nebst Säumniszuschlägen in Höhe von 7.871,49 Euro hinsichtlich des Beigeladenen. Die Beklagte kam zu dem Ergebnis, dass die Tätigkeit des Beigeladenen eine abhängige Beschäftigung darstelle und zu einer Versicherungspflicht führe.
Das SG Stuttgart hat die Klage abgewiesen.
Nach Auffassung des Sozialgerichts ist die Tätigkeit als Nageldesigner grundsätzlich im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses oder einer Selbstständigkeit denkbar. Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtwürdigung aller Umstände überwögen im vorliegenden Fall die Merkmale, die für eine abhängige versicherungspflichtige Tätigkeit sprächen. Die Miete eines Arbeitsplatzes in Form eines Stuhles könne nicht zu einer Selbstständigkeit führen. Der Beigeladene sei vielmehr wirtschaftlich abhängig von der Klägerin gewesen, für die er allein tätig war. Dabei sei er räumlich und zeitlich in die Betriebsabläufe eingebunden gewesen. Dass er hinsichtlich der Ausführung der Tätigkeit nicht weisungsgebunden gewesen sei, liege in der Natur der Sache, da der Kunde dem Nageldesigner seine Wünsche mitteile, die dieser umsetze.