Das Gericht der Europäischen Union hat am 15.07.2020 zu den Aktenzeichen T-778/16 und T-892/16 entschieden, dass die EU-Kommission fälschlicherweise davon ausgegangen ist, dass Apple für seine Tochterfirmen in Irland unrechtmäßige Steuervergünstigungen erhalten hat.
Aus der Pressemitteilung des EuGH Nr. 90/2020 vom 15.07.2020 ergibt sich:
Die EU-Kommission hatte im August 2016 eine Nachzahlung von 13 Mrd. Euro für den Zeitraum von 2003 bis 2014 gefordert. Nach Ansicht der Behörde handelte es sich um unrechtmäßige Steuervergünstigen. Die Kommission war der Auffassung, die Steuervergünstigen stellten eine staatliche Beihilfen dar. Die Beihilfe wurde für unvereinbar mit dem Binnenmarkt erklärt. Irland und auch Apple erhoben Nichtigkeitsklagen vor dem EuG.
Das EuG hat die Entscheidung der Kommission aufgehoben.
Nach Auffassung des EuG hat die Kommission zu Unrecht festgestellt, dass Irland dem Unternehmen Apple unrechtmäßige Steuervergünstigungen von bis zu 13 Mrd. Euro gewährt hat.
Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine ungerechtfertigte staatliche Beihilfe darstellten.