Das Oberlandesgericht Oldenburg hat am 14.05.2020 zum Aktenzeichen 1 Ws 190/20 entschieden, dass das Recht auf den gesetzlichen Richter auch für Schöffen gilt, so dass im Vorfeld für ein Jahr ausgelost werden muss, welcher Schöffe zuständig ist, wenn ein Verfahren an einem bestimmten Tag beginnt.
Aus der Pressemitteilung des OLG Oldenburg Nr. 22/2020 vom 02.07.2020 ergibt sich:
Diese Schöffen blieben dann für das gesamte Verfahren dabei, auch wenn die Hauptverhandlung viele Tage oder gar Wochen dauere, so das Oberlandesgericht.
Der Angeklagte hatte geltend gemacht, das Gericht sei nicht richtig besetzt gewesen, es seien die falschen Schöffen dabei. Hintergrund war, dass die Hauptverhandlung wegen der Corona-Krise nicht an dem zunächst geplanten Terminstag begann, sondern der Beginn knapp vier Wochen verschoben wurde und erst an dem Tag begann, der regulär schon der 4. Verhandlungstag gewesen wäre. Die Angeklagte stellte sich auf den Standpunkt, es seien daher die für den zunächst geplanten Terminstag ausgelosten Schöffen zuständig, nicht die für den Terminstag, an dem das Verfahren tatsächlich begann.
Das OLG Oldenburg hat bestätigt, dass der Vorsitzende der Strafkammer die „richtigen“ Schöffen geladen hat.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts ist das Gericht richtig besetzt gewesen. Die Schöffen seien für den Tag ausgelost gewesen, an den die Verhandlung tatsächlich begonnen habe. Allein hierauf komme es an. Die Verhandlung finde jetzt mit den vom Gericht hinzugezogenen, zuständigen Schöffen statt.