Bei dem Arbeitsgericht Bonn sind derzeit ca. 20 Klagen gegen den Insolvenzverwalter des Bornheimer Erdbeer- und Spargelhofs Ritter anhängig.
Aus der Pressemitteilung Nr. 3/20 des ArbG Bonn vom 30.06.2020 ergibt sich:
Die Arbeitnehmerwenden sich teils gegen die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses und machen Zahlungsansprüche sowie Auskunftsansprüche gegen den Insolvenzverwalter geltend. Einige Klagen richten sich zudem gegen einen Dritten, der Arbeitgeberrechte gegenüber den Arbeitnehmern wahrgenommen haben soll. Die Arbeitnehmer berufen sich überwiegend darauf, dass die ihrer Lohnzahlung zugrunde liegenden Abrechnungen nicht nachvollziehbar seien und insbesondere die Zusammensetzung des als „Pflücklohn“ bezeichneten Akkordlohns nicht nachprüfbar sei. Zudem habe der Spargelhof Ritter in einem auf YouTube veröffentlichten Interview ein Entgelt von 10,-EUR netto angeboten. Dieses Entgelt sei auch mit aus Deutschland stammenden Arbeitnehmern entsprechend vereinbart worden. Hingegen seien die rumänischen Erntehelfer geringer entlohnt worden. Hierin liege ein Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und eine Benachteiligung i.S.d. Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Derzeit finden in den vorgenannten Rechtstreitigkeiten Güteverhandlungen vor dem Arbeitsgericht Bonn statt. Soweit eine gütliche Einigung zwischen den Parteien nicht erreicht werden kann, wird ein Kammertermin vor dem Arbeitsgericht Bonn anberaumt werden. In einem heute vor dem Arbeitsgericht Bonn verhandelten Rechtstreit wendet sich die Arbeitnehmerin gegen eine von ihr als Kündigung verstandene WhatsApp und beansprucht Annahmeverzugslohn bis zum Ablauf der Befristung ihres Arbeitsverhältnisses sowie Urlaubsabgeltung von dem Insolvenzverwalter. Der Gütetermin endete mit einem Vergleichsvorschlag durch die Vorsitzende