Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 26.06.2020 zum Aktenzeichen III-6 StS 2/20 die deutsche Staatsangehörige Yasmin H., die gemeinsam mit ihrem Ehemann einen jihadistisch motivierten Sprengstoffanschlag in Deutschland vorbereitet hatte, um „Andersgläubige“ zu töten, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.
Aus der Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 29.06.2020 ergibt sich:
Bei dem Sprengstoffanschlag sollte das tödliche Gift Rizin über eine Splitterbombe verbreitet werden.
Das Urteil wurde am 49. Hauptverhandlungstag verkündet. In dem Urteil ist auch berücksichtigt, dass die 44-jährige Angeklagte zuvor zweimal (letztlich vergeblich) ihrem Ehemann bei dem Unternehmen geholfen hatte, sich in Syrien der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ als Kämpfer anzuschließen.
Das OLG Düsseldorf hat die Angeklagte der vorsätzlichen Herstellung einer biologischen Waffe in Tateinheit mit Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in zwei Fällen schuldig gesprochen.
Die zur Verurteilung gelangten Taten sind durch eine Vielzahl von Beweismitteln belegt, insbesondere durch Asservate, die in den Wohnungen der Eheleute in Köln-Chorweiler sichergestellt wurden. Sie belegen, dass die Angeklagte und ihr Ehemann bei der Herstellung eines Sprengsatzes weit fortgeschritten waren und aus Rizinusbohnen, die sie im Internet bestellt hatten, bereits eine erhebliche Menge des Toxins Rizin hergestellt hatten. Auf ihren Mobiltelefonen wurden radikal-islamische Inhalte gefunden, die ihre Radikalisierung und den darauf gründenden Entschluss zur Begehung eines terroristischen Anschlags belegen. Durch den geplanten Anschlag hätte es mit hoher Wahrscheinlichkeit zahlreiche Todesopfer und Verletzte gegeben. Er konnte durch den Zugriff der Polizei am 12.06.2018 verhindert werden.
Die Angeklagte hat gegen das Urteil Revision zum BGH eingelegt.