Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 13.05.2020 zum Aktenzeichen 4 StR 533/19 entschieden, dass die Mutter eines Säuglings, die diesen so heftig geschüttelt haben soll, dass er verstarb, für drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis muss.
Aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 83/2020 vom 26.06.2020 ergibt sich:
Das LG Dortmund hat die zur Tatzeit 28 Jahre Angeklagte wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts schüttelte die Angeklagte im Laufe des 20.06.2010 ihr damals sechs Monate altes Kind so heftig, dass es ein Schütteltrauma erlitt und überdies mit dem Kopf gegen einen harten Gegenstand oder auf den Fußboden prallte. Das Kind starb am nächsten Tag im Krankenhaus an seinen schweren Kopfverletzungen.
Dem Urteil war eine mehrjährige Hauptverhandlung mit insgesamt 95 Sitzungstagen vorausgegangen, in der die Angeklagte bestritten hatte, ihr Kind geschüttelt zu haben. Vielmehr sei es in einem unbeobachteten Moment vom Elternbett gefallen. Die Schwurgerichtskammer hatte daher zahlreiche medizinische Sachverständige verschiedener Fachrichtungen angehört. Diese hatten teils unterschiedliche Auffassungen zur Ursache der Verletzungen des Kindes und zur Todesursache vertreten. Mit ihrer Revision hat die Angeklagte Verfahrensfehler geltend gemacht und sich mit der Sachrüge gegen ihre Verurteilung gewandt.
Der BGH hat die Revision als unbegründet verworfen.
Nach Auffassung des BGH hat das Landgericht rechtsfehlerfrei festgestellt, dass die Angeklagte ihr Kind vorsätzlich geschüttelt habe und das Schütteln ursächlich für den Tod des Kindes gewesen sei. Verfahrensfehler weise das Urteil nicht auf.
Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.