Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 19.06.2020 zum Aktenzeichen 1 L 188/20 in einem Eilverfahren entschieden, dass die Einstufung der „Identitären Bewegung“ als „gesichert rechtsextrem“ in dem zur Veröffentlichung anstehenden Verfassungsschutzbericht des Bundes 2019 nicht zu beanstanden ist.
Aus der Pressemitteilung des VG Berlin Nr. 34/2020 vom 23.06.2020 ergibt sich:
Die Gruppierung „Identitäre Bewegung“ hat im Eilverfahren beantragt, die Einstufung im Verfassungsschutzbericht des Bundes als „gesichert rechtsextrem“ vorerst zu unterlassen.
Das VG Berlin hat den Antrag abgelehnt.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist die Veröffentlichung vom geltenden Recht abgedeckt, denn das Bundesministerium des Innern darf die Öffentlichkeit über die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebungen und Tätigkeiten unterrichten. Die „Identitäre Bewegung“ verfolge – wie sich aus ihren eigenen Verlautbarungen ergebe – derartige Bestrebungen. Insbesondere verstoße ihre zentrale Forderung nach dem Erhalt der ethnokulturellen Identität gegen die Menschenwürde, weil hierdurch einzelne Personen oder Personengruppen wie Menschen zweiter Klasse behandelt würden. Dies werde deutlich an einer von der „Identitären Bewegung“ behaupteten und massiv kritisierten „Heterogenisierung von Gesellschaften durch fremdkulturelle Einwanderung“. Ferner sei die Politik der „Identitären Bewegung“ auf den Erhalt der ethnischen „Reinheit“ aller Völker gerichtet. Die Gruppierung verletze überdies auch deshalb die Menschenwürde, weil sie kontinuierlich gegen Ausländer, vornehmlich gegen solche muslimischen Glaubens, verbal agiere und diese Personen pauschal diffamiere und verächtlich mache.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim OVG Berlin-Brandenburg eingelegt werden.