Eigenkündigungswunsch Arbeitnehmer
Sie wollen nicht länger bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber arbeiten und denken an eine Eigenkündigung?
Schlagen Sie sich diesen Gedanken aus dem Kopf!
Sie fühlen sich nicht motiviert?
Sie wollen sich beruflich verändern?
Sie werden am Arbeitsplatz gemobbt?
Ihr Arbeitgeber schuldet Ihnen aber eine Abfindung?
Bei einer Eigenkündigung verlieren Sie jeden Anspruch auf eine Abfindung!
Sie müssen einen anderen Weg einschlagen!
Dass der Arbeitnehmer den Wunsch entwickelt, aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden, kann verschiedenste Gründe haben, wie zum Beispiel:
- Arbeitsverhältnis ist gestört: Der Arbeitgeber lässt durchblicken, dass er mit Ihnen nicht zufrieden ist. Der Arbeitgeber hat schon angedeutet, dass eine Kündigung droht. Der Arbeitgeber hat offen geäußert, dass Sie sich schon mal nach einem anderen Arbeitgeber umsehen sollen.
- Karriere-Stopp: Sie trampeln als Arbeitnehmer auf der Stelle. Aufstiegschancen bleiben versagt. Der Arbeitgeber gibt Ihnen keine Chance zur Weiterentwicklung oder dem beruflichen Aufstieg. Sie sind nur noch demotiviert und sehen keine Zukunft bei diesem Arbeitgeber.
- untaugliche Vorgesetzte: Ihr Vorgesetzter oder Chef ist untauglich. Der Vorgesetzte versteht seine Führungsrolle nicht. Ihr Vorgesetzter versteht es nicht Sie zu motivieren, zu verstehen, zu leiten und zu respektieren.
- Überlastung: Sie werden den Anforderungen, die an Sie als Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gestellt werden nicht gerecht. Es wird Ihnen alles viel zu viel und Sie schaffen Ihre Arbeit hinten und vorne nicht mehr. Sie fühlen sich krank, haben schlaflose Nächte und können auch zuhause von der Arbeit nicht mehr abschalten.
- Abmahnung: Der Arbeitgeber hat Sie abgemahnt. Sie verstehen die Abmahnung nicht und halten diese für völlig unbegründet. Sie sind nun demotiviert und sehen das Vertrauen in den Arbeitgeber als erschüttert an. Sie wollen das Arbeitsverhältnis nur noch hinwerfen.
- Mobbing: Sie werden als Arbeitnehmer von Kollegen oder vom Chef gemobbt. Sie empfinden die Arbeit nur noch als Qual und fühlen sich krank. Sie können schlecht schlafen und auch zuhause und im Privatleben ist die Arbeitsstelle nur noch Thema Nr. 1. Sie wollen vor diesem Horror-Arbeitsplatz nur noch Ihre Ruhe.
- Elternzeit-Ende: Das Ende der Elternzeit naht und Sie haben als Arbeitnehmer nicht das Gefühl, das sich Ihr Arbeitgeber freut, das Sie zurückkommen. Sie haben vielmehr das Gefühl, dass Sie ungewollt sind. Unter dieser Voraussetzung wollen Sie auch gar nicht mehr an die Arbeitsstätte zurückkehren.
- neuer Job in Aussicht: Sie haben als Arbeitnehmer bereits einen neuen Job in Aussicht und wollen das alte Arbeitsverhältnis nur noch so schnell wie möglich beenden.
Wenn Sie als Arbeitnehmer jetzt die Eigenkündigung schreiben, freut sich Ihr Arbeitgeber, denn eine Abfindung ist dann verloren!
Eine Abfindung erhalten Sie nur, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen als Arbeitnehmer kündigt und Sie sich dagegen mit der Kündigungsschutzklage wehren.
Es sind mit anwaltlicher Hilfe Strategien denkbar, die Ihr Ziel der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verfolgen, die Kündigung aber nicht von Ihnen als Arbeitnehmer ausgesprochen wird, sondern von Ihrem Arbeitgeber.
Ihr Arbeitgeber muss also sozusagen motiviert werden, Ihnen die Kündigung auszusprechen.
Und dafür gibt es Mittel und Wege, die ich Ihnen aufzeigen kann!
Und dann können Sie mit einer Kündigungsschutzklage eine Abfindung geltend machen.
Tipp: Ihr Arbeitgeber darf von Ihren Eigenkündigungserwägungen NICHTS wissen, sonst verlieren Sie. Der Arbeitgeber darf von Bewerbungen bei anderen Arbeitgebern oder Ihrem Wunsch nach einer beruflichen Veränderung, einem beruflichen Aufstieg bei einem anderen Arbeitgeber oder einem anderen Jobangebot nichts wissen.
Sie möchten als Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis beenden?
Nicht immer muss der Arbeitgeber derjenige sein, der seinen Mitarbeiter unbedingt loswerden möchte.
Ganz oft ist es der Arbeitnehmer selbst, der das Arbeitsverhältnis nicht mehr fortsetzen möchte und die Absicht entwickelt, das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Die Gründe für diese Absicht können vielfältiger Natur sein.
Wenn der Wunsch, das Arbeitsverhältnis zu beenden, vom Arbeitnehmer ausgeht und nicht vom Arbeitgeber, muss eine Strategie gefunden werden, die den Arbeitgeber dazu bringt, dem Arbeitnehmer die Kündigung auszusprechen und ihm so eine Abfindung zu zahlen.
Der Arbeitgeber muss sozusagen zur Zahlung der Abfindung „motiviert“ werden.
Situation 1: Arbeitgeber will den Arbeitnehmer gar nicht loswerden
Ein Arbeitgeber wird einem Arbeitnehmer, der das Arbeitsverhältnis beenden will, keine Abfindung zahlen.
Dies gilt insbesondere in dem Fall, dass das Arbeitsverhältnis intakt ist.
Warum sollte der Arbeitgeber also dem Arbeitnehmer eine Abfindung zahlen, nur weil der Arbeitnehmer sich verändern will?
Womöglich ist der Arbeitgeber sogar nicht daran interessiert, das Arbeitsverhältnis überhaupt zu beenden und würde den Arbeitnehmer vielleicht viel lieber behalten.
Dies ist eine Konstellation, in der er die Aussicht, den Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung zu motivieren, schwierig ist – aber nicht unmöglich.
Situation 2: Arbeitsverhältnis zerrüttet
Am Einfachsten wäre es für den Arbeitnehmer, der unter der zerrütteten Situation des Arbeitsverhältnisses leidet, in einer solchen Situation natürlich, die „Brocken hinzuwerfen“ und das Arbeitsverhältnis selbst zu kündigen.
Aber damit macht der Arbeitnehmer es dem Arbeitgeber sehr leicht.
Der Arbeitgeber wird den Arbeitnehmer gewissermaßen zum „Nulltarif“ los.
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kostet den Arbeitgeber keine Abfindung.
Natürlich ist es für den Arbeitnehmer nicht ganz einfach, unter solchen Umständen an eine Abfindung durch den Arbeitgeber zu kommen.
Der Arbeitnehmer kann selbstredend nicht an den Arbeitgeber herantreten und ihm sagen, dass der Arbeitnehmer Arbeitsverhältnis beenden will, aber der Arbeitgeber ihm eine Abfindung zahlen möge.
Der Arbeitgeber wird den Arbeitnehmer wohlmöglich schlicht auslachen und darauf hinweisen, dass es dem Arbeitnehmer jederzeit freistehe, selbst zu kündigen.
Wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis beenden will, aber der Arbeitnehmer auch eine Abfindung durch den Arbeitgeber haben will muss eine entsprechende und individuelle Strategie her.
Der Arbeitnehmer darf in der Situation nur eines nicht machen: Selbst kündigen!
Denn dann hat der Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung vom Arbeitgeber.
Wenn der Arbeitnehmer eine Abfindung vom Arbeitgeber haben will, muss der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis von sich aus beenden wollen.
Da der Arbeitgeber aber keinen Kündigungsgrund hat, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aber nicht ohne weiteres kündigen.
Will der Arbeitgeber den Arbeitnehmer trotzdem loswerden, muss der Arbeitgeber sich das dann etwas kosten lassen – die Abfindung!
Der Arbeitnehmer muss beim Arbeitgeber das dringende Bedürfnis wecken, sich unter allen Umständen vom Arbeitnehmer trennen zu wollen.
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. hat in einer Vielzahl von Kündigungsverfahren im Laufe der Zeit diverse Strategien entwickelt, die zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer gegen Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber führen.
Situation 3: Arbeitgeber will Arbeitnehmer loswerden
Wenn hingegen der Arbeitgeber derjenige ist, der sich von dem Arbeitnehmer trennen will, stehen die Chancen viel besser.
Da der Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießt, braucht der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund, um diesen entlassen zu können.
Mangelt es an einem solchen Grund, ist die Entlassung nur möglich, wenn der Arbeitnehmer zu einer Einwilligung in die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses bewegt werden kann.
Und diese Einwilligung wird nur gegen die Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zu bekommen sein.