Recht auf Homeoffice
Homeoffice ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer inzwischen zur Normalität geworden. Durch die Entwicklungen der letzten Jahre und die Digitalisierung ist es möglich, von zu Hause aus zu arbeiten. Doch wie sieht es rechtlich mit dem Homeoffice aus und was gilt es zu beachten? In diesem Ratgeber werden wichtige Informationen und Tipps zum Thema Homeoffice gegeben, die sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer relevant sind.
Rechtliche Grundlagen
Zunächst einmal ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen des Homeoffice zu kennen. Laut dem Artikel der Industrie- und Handelskammer (IHK) Pfalz gilt für Beschäftigungsverhältnisse im Homeoffice das gleiche Arbeitsrecht wie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem Büro arbeiten. Das bedeutet, dass alle geltenden Arbeitszeitregelungen, Pausenregelungen, Urlaubsansprüche und Arbeitsschutzbestimmungen auch für Homeoffice-Arbeitnehmer gelten. Arbeitgeber müssen daher sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Vereinbarungen schriftlich festhalten
Damit es keine Missverständnisse gibt, ist es ratsam, alle Vereinbarungen zum Homeoffice schriftlich festzuhalten. Ein Homeoffice-Vertrag oder eine Homeoffice-Vereinbarung kann dabei helfen, die Rechte und Pflichten beider Seiten klar zu definieren. In dieser Vereinbarung sollten unter anderem Regelungen zur Arbeitszeit, zur Erreichbarkeit, zur Ausstattung des Homeoffice-Arbeitsplatzes und zur Datenschutzvereinbarung festgehalten werden. So können Konflikte vermieden und eine klare Arbeitsgrundlage geschaffen werden.
Anspruch auf Homeoffice
Grundsätzlich gibt es keinen gesetzlich verankerten Anspruch auf Homeoffice. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, seinen Arbeitnehmern die Möglichkeit zu bieten, von zu Hause aus zu arbeiten. Dennoch gibt es tarifvertragliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen, die den Anspruch auf Homeoffice regeln können. Auch ein individuelles Recht auf Homeoffice kann im Arbeitsvertrag vereinbart werden. In solchen Fällen besteht ein konkreter Anspruch auf die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten.
Anordnung von Homeoffice
Ein Arbeitgeber kann Homeoffice grundsätzlich anordnen, sofern dies im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist. Auch eine einseitige Änderung des Arbeitsortes (z.B. vom Büro ins Homeoffice) ist unter Umständen möglich, wenn dies arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich vereinbart ist. Der Arbeitnehmer muss jedoch über die Veränderung des Arbeitsortes informiert und gehört werden. Zudem müssen die gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz und Datenschutz beachtet werden.
Beendigung von Homeoffice
Die Beendigung von Homeoffice kann sowohl durch den Arbeitnehmer als auch durch den Arbeitgeber erfolgen. Der Arbeitnehmer kann die Arbeitsleistung im Homeoffice beenden, indem er sich wieder ins Büro begibt, sofern dies arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich möglich ist. Der Arbeitgeber kann das Homeoffice auch einseitig beenden, wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist. Auch hier müssen die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden.
Datenschutz im Homeoffice
Ein besonders wichtiger Punkt im Homeoffice ist der Datenschutz. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass die Daten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch im Homeoffice geschützt sind. Dazu gehört unter anderem, dass sensible Daten nicht unverschlüsselt auf privaten Geräten gespeichert werden dürfen und dass der Zugang zu Unternehmensdaten nur autorisierten Personen gewährt wird. Arbeitnehmer sollten daher darauf achten, dass ihr Homeoffice-Arbeitsplatz sicher ist und keine unbefugten Personen Zugriff auf Unternehmensdaten haben.
Ergonomie am Homeoffice-Arbeitsplatz
Ein weiterer wichtiger Aspekt im Homeoffice ist die Ergonomie am Arbeitsplatz. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten täglich mehrere Stunden am Computer und sollten daher auf eine ergonomische Gestaltung ihres Arbeitsplatzes achten. Dazu gehört unter anderem ein höhenverstellbarer Schreibtisch, ein ergonomischer Bürostuhl und eine gute Beleuchtung. Auch regelmäßige Pausen und kurze Arbeitsunterbrechungen können helfen, die Belastung für den Körper zu reduzieren und langfristige gesundheitliche Probleme zu vermeiden.
Kommunikation im Homeoffice
Eine gute Kommunikation ist im Homeoffice besonders wichtig, da der direkte Kontakt zu den Kolleginnen und Kollegen fehlt. Arbeitgeber sollten daher regelmäßige Meetings per Video- oder Telefonkonferenz abhalten, um den Austausch untereinander zu fördern. Auch klare Kommunikationsrichtlinien können helfen, Missverständnisse zu vermeiden und die Produktivität im Homeoffice zu steigern. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten zudem darauf achten, dass sie für ihre Kolleginnen und Kollegen jederzeit erreichbar sind und zeitnah auf E-Mails und Anrufe reagieren.
Arbeitszeit im Homeoffice
Ein häufiges Problem im Homeoffice ist die Vereinbarung von Arbeitszeit und Freizeit. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Schwierigkeiten, ihre Arbeitszeit im Homeoffice zu begrenzen und arbeiten über ihre reguläre Arbeitszeit hinaus. Um dem entgegenzuwirken, ist es wichtig, klare Arbeitszeitregelungen zu treffen und regelmäßige Pausen einzulegen. Auch die Trennung von Arbeitsplatz und privatem Bereich kann helfen, die Arbeitszeit im Homeoffice effektiv zu nutzen und Burnout vorzubeugen.
Viele verwechseln Homeoffice mit Telearbeit.
Während Telearbeit in § 2 Abs. 7 ArbStättV normiert ist, ist dies für Homeoffice-Arbeit nicht der Fall.
Telearbeitsplätze sind dabei vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich des Arbeitnehmers, für die der Arbeitgeber eine mit dem Arbeitnehmer vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat.
Der Teleheimarbeitsplatz ist erst dann vollständig vom Arbeitgeber eingerichtet ist, wenn der Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber im Privatbereich des Arbeitnehmer bereitgestellt und installiert ist.
Die Telearbeit ist somit regelmäßiges Arbeiten von Zuhause aus.
Das Homeoffice hingegen durch den Arbeitnehmer eingerichtet.
Die Unterscheidung von Homeoffice oder Telearbeit ist deshalb erforderlich, weil unterschiedliche rechtliche Anforderungen an den Arbeitsplatz gestellt werden.
Homeoffice und Telearbeit haben hingegen gemeinsam, dass die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), wie die täglichen Höchstarbeitszeit (§ 3 ArbZG), zu Pausen (§ 4 ArbZG), zu den Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen (§ 5 ArbZG) sowie zur Aufzeichnung der Arbeitszeit (§ 16 Abs. 2 ArbZG).
Der Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber keinen Rechtsanspruch auf Homeoffice oder Telearbeit.
Wenn beispielsweise, wie während der Corona-Pandemie, eine Ausgangsverbot auch zur Arbeit von den Behörden ausgesprochen wäre, wäre der Arbeitsort durch gesetzliche Vorschriften nach § 106 Satz 1 GewO) festgelegt.
Der Arbeitgeber könnte in diesem Fall gegenüber dem Arbeitnehmer kein Weisungsrecht nach billigem Ermessen ausüben.
Ohne ein Ausgangsverbot durch Behörden, das auch den Arbeitsort umfasst, führt allein die Ansteckung mit dem Corona-Virus nicht zu einem Recht auf Homeoffice.