Arbeitgebervertretung im Kündigungsschutzverfahren
Müssen Arbeitgeber nach einer Kündigung immer eine Abfindung zahlen?
Nein – nicht mit konsequenter anwaltlicher Hilfe!
Hat man als Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht immer die schlechteren Karten?
Nein – nicht mit konsequenter anwaltlicher Hilfe!
Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M. vertritt Arbeitgeber in Kündigungsschutzverfahren im Arbeitsrecht deutschlandweit vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M. führt pro Jahr eine Vielzahl an Kündigungsschutzverfahren vor deutschen Arbeitsgerichten und vertritt Arbeitgeber dort konsequent und finanzorientiert.
Bei Kündigungen von Arbeitnehmern begleitet Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M. Unternehmen, Behörden, Institute, Betriebe, Kaufleute und Gewerbetreibende von der strategischen Vorgehensweise bis zur gerichtlichen Durchsetzung.
Für einvernehmliche Beendigungen verhandelt und gestaltet Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M. Aufhebungsverträge bzw. Abwicklungsverträge im Sinne des Arbeitgebers.
Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen hilft Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M., Sperrzeiten, Ruhenszeiträume oder sonstige Probleme bei der Zahlung von Arbeitslosengeld für den Arbeitnehmer zu vermeiden, die oft einer Einigung im Wege stehen und somit dem Arbeitgeber ebenfalls nützen.
Mit seiner Erfahrung im besonderen Kündigungsschutz (Betriebsräte, Schwerbehinderte, Schwangere u. a.) verfügt Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M. über das entsprechende Know-how.
Arbeitgeber unterliegen in Bezug auf die Arbeitnehmer einer Vielzahl von Pflichten – dabei dürfen Arbeitgeber aber nicht vergessen, dass Ihnen auch weitreichende Rechte gegenüber Ihren Arbeitnehmern zu stehen – und diese gilt es auch geltend zu machen!
Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M. sichert Ihre Rechte vor dem Arbeitsgericht und hilft Ihnen diese konsequent durchzusetzen.
Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M. dient ausschließlich Ihren Arbeitgeberinteresse!