Das Verwaltungsgericht München hat am 08.06.2020 zum Aktenzeichen M 1 SN 20.1828 entschieden, dass der Deutsche Alpenverein (DAV) weiterhin das Salettl am Watzmannhaus nicht erweitern darf.
Aus der Pressemitteilung des VG München vom 09.06.2020 ergibt sich:
Das Watzmannhaus liegt auf 1.900 Metern Höhe im Vogelschutz-Gebiet und Flora-Fauna-Habitat des „Nationalparks Berchtesgaden“. Das Landratsamt Berchtesgadener Land erteilte dem DAV bereits im Februar 2016 eine Baugenehmigung für den Abriss des alten und den Neubau eines auf ca. 70 m² vergrößerten Salettls. Das Gericht hatte dieses Vorhaben mit Entscheidung vom 30.08.2018 aus formalen Gründen vorläufig gestoppt, da sich das Landratsamt nicht mit einer Befreiung von naturschutzrechtlichen Vorgaben befasst hatte.
Aufgrund einer geänderten Baugenehmigung sollte der Neubau des Salettl im Vergleich zum alten Salettl zwar weiterhin vergrößert werden, jedoch nur noch um ca. 27 m² auf insgesamt ca. 52 m². Dadurch sollen mehr Gäste gleichzeitig bewirtet werden können.
Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. hatte beantragt, die Erweiterung vorläufig zu stoppen.
Das VG München hat dem Antrag stattgegeben.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist eine Befreiung von naturschutzrechtlichen Vorgaben nicht möglich. Die mit der Erweiterung einhergehende Qualitätssteigerung für Gäste sei als ausschließlich wirtschaftliches Privatinteresse des Betreibers nicht ausreichend. Auch sei dem DAV der Fortbetrieb bei gleichbleibender Platzzahl wirtschaftlich zumutbar.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum VGH München eingelegt werden.