Das Verwaltungsgericht Meiningen hat am 23.04.2020 zum Aktenzeichen 6 D 141/19 Me dem ehemaligen Bürgermeister der Stadt Eisenberg aufgrund schwerwiegender Dienstpflichtverletzungen die Ruhestandsbezüge insgesamt aberkannt.
Aus der Pressemitteilung des VG Meiningen Nr. 1/2020 vom 20.05.2020 ergibt sich:
Die Disziplinarkammer des VG Meiningen hat in den mündlichen Verhandlungen vom 12.03. und 23.04.2020 über die Disziplinarklage der Stadt Eisenberg, vertreten durch den Landrat des Saale-Holzlandkreises, gegen ihren ehemaligen Bürgermeister verhandelt, nachdem das Verfahren nach rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gegen ihn wieder aufgenommen worden war. Dem ehemaligen Bürgermeister wurden im Straf- und Disziplinarverfahren zahlreiche Veruntreuungen von öffentlichen Geldern zu Lasten der Stadt Eisenberg vorgeworfen. Da er nicht wieder in das Amt des Bürgermeisters gewählt worden war, hatte er mit Ablauf seiner Amtszeit den Status als kommunaler Wahlbeamter auf Zeit verloren, so dass in dem Disziplinarverfahren nicht mehr die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ausgesprochen werden konnte, sondern stattdessen gegen den Ruhestandsbeamten nur die Aberkennung der Ruhestandsbezüge als Höchstmaßnahme in Betracht kam.
Das VG Meiningen hat dem ehemaligen Bürgermeister die Ruhestandsbezüge insgesamt aberkannt.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts haben sich die in der Verhandlung erwiesenen Dienstpflichtverletzungen, die noch Gegenstand der Disziplinarvorwürfe waren, als so schwerwiegend dargestellt, dass gegen ihn, sofern er noch Bürgermeister gewesen wäre, die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis hätte ausgesprochen werden müssen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dagegen kann noch Berufung beim OLG Jena eingelegt werden.