Der Bundesgerichtshof hat am 28.04.2020 zum Aktenzeichen 2 StR 25/20 die Revision eines irakischen Asylbewerbers, der wegen Vergewaltigung und Ermordung einer 14-jährigen Schülerin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, als unbegründet verworfen.
Aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 55/2020 vom 12.05.2020 ergibt sich:
Das LG Wiesbaden hat den zur Tatzeit 21 Jahre alten Angeklagten, einen irakischen Asylbewerber, wegen Mordes, Vergewaltigung und wegen weiterer schwerer Delikte zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt, die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung vorbehalten.
Nach den Feststellungen des Landgerichts vergewaltigte der Angeklagte im April 2018 nachts in Wiesbaden die 14-jährige Susanna und erwürgte sie anschließend, um sie so an einer Strafanzeige zu hindern. Nach der Tat floh er in den Irak, wo er von kurdischen Sicherheitskräften festgenommen, an Beamte der Bundespolizei übergeben und nach Deutschland rückgeführt wurde. Der Angeklagte hat ein Verfahrenshindernis wegen seiner Rückführung aus dem Irak geltend gemacht und sich im Übrigen mit Verfahrensbeanstandungen und der Sachrüge gegen seine Verurteilung gewandt.
Der BGH hat die Revision als unbegründet verworfen.
Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.