Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 30.04.2020 zum Aktenzeichen 11 S 36/20 eine Entscheidung des VG Berlin bestätigt, wonach ein Autokorso mit 20 Teilnehmern stattfinden darf.
Aus der Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg vom 30.04.2020 ergibt sich:
Die Antragstellerin plante, in Berlin am 01.05.2020 einen aus 20 Teilnehmern in acht Fahrzeugen bestehenden Autokorso durchzuführen. Die von ihr beantragte Zulassung einer Ausnahme vom gegenwärtigen coronabedingten Versammlungsverbot hatte der Polizeipräsident in seiner Funktion als Versammlungsbehörde mit der Begründung abgelehnt, dass die Berliner Coronaverordnung dies lediglich für ortsfeste Versammlungen vorsehe.
Das VG Berlin hatte ihn daraufhin im Wege einstweiliger Anordnung verpflichtet, eine solche Ausnahme auch für den Autokorso der Antragstellerin zuzulassen.
Das OVG Berlin-Brandenburg hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Beschwerdeverfahren im Wesentlichen bestätigt, der Versammlungsbehörde jedoch ausdrücklich den Erlass von Maßgaben zur Einhaltung des Infektionsschutzes gestattet.
Der Beschluss ist unanfechtbar.