Der Bundesgerichtshof hat am 22.04.2020 zum Aktenzeichen 4 StR 492/19 ein Urteil des LG Bielefeld bestätigt, dass einen Bielefelder zu lebenslanger Haft verurteilt hatte, weil er die Pausenbrote von Kollegen vergiftet haben soll.
Aus der Pressemitteilung des LG Bielefeld vom 28.04.2020 ergibt sich:
Der BGH hat die Revision des Angeklagten gegen dieses Urteil verworfen.
Damit ist das Urteil des LG Bielefeld vom 07.03.2019 gegen Klaus O. rechtskräftig.
Mit dem genannten Urteil wurde der Angeklagte wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit wissentlicher schwerer und mit gefährlicher Körperverletzung, wegen wissentlicher schwerer in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, wegen versuchter wissentlicher schwerer in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, wegen versuchter wissentlicher schwerer in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung und wegen gefährlicher Körperverletzung in fünf Fällen zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt. Das Landgericht hatte die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte in dem Zeitraum von spätestens Anfang 2015 bis März 2018 drei seiner Arbeitskollegen mit chemikalischen Verbindungen, die er unter anderem auf ein mitgebrachtes Pausenbrot schüttete, vergiftet. Eines der Opfer erlitt infolge der Tat ein schweres apallisches Syndrom. Dieses Opfer ist nach Urteilsverkündung – im Januar 2020 – verstorben. Die beiden weiteren Opfer haben dauerhafte schwere körperliche Schäden erlitten.