Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 15.02.2020 zum Aktenzeichen 11 S 8.20 die laufenden Rodungsarbeiten auf dem Gelände für die geplante Tesla-Fabrik in Grünheide vorläufig gestoppt.
Aus der Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg vom 16.02.2020 ergibt sich:
Die Grünen Liga Brandenburg hatte einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Tesla erteilte vorzeitige Errichtungsgenehmigung des Landesamtes für Umwelt gestellt.
Das VG Frankfurt (Oder) hatte den Antrag abgelehnt.
Das OVG Berlin-Brandenburg hat dem Antrag der Grünen Liga Brandenburg stattgegeben und die Rodungsarbeiten vorläufig untersagt.
Dies gilt, bis über die Beschwerde der Grünen Liga gegen den Beschluss des VG Frankfurt (Oder) vom 14.02.2020 entschieden worden ist.
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ist die vorläufige Untersagung mit Blick darauf, dass die bereits weit fortgeschrittenen Rodungsarbeiten innerhalb weiterer drei Tage abgeschlossen sein würden, zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes erforderlich. Andernfalls sei die Rodung vor einer abschließenden Entscheidung des Senats über die Beschwerde bereits vollständig durchgeführt. Es sei auch nicht davon auszugehen, dass das Rechtsschutzbegehren der Grünen Liga von vornherein offensichtlich aussichtslos sei.