Das Landgericht Freiburg hat am 19.02.2020 zum Aktenzeichen 15 KLs 160 Js 6850/19 – AK 2/19 einen 42 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 111 Fällen und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 13 Fällen, in einem dieser Fälle in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.
Aus der Pressemitteilung des LG Freiburg vom 19.02.2020 ergibt sich:
Zudem wurde die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet und der Angeklagte darüber hinaus auf Antrag von zwei Nebenklägern im sog. Adhäsionsverfahren zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro bzw. 8.000 Euroverurteilt. Diese Ansprüche hatte der Angeklagte in der Verhandlung anerkannt.
Das Landgericht kam zu der Überzeugung, dass der Angeklagte, der sich im vorliegenden Verfahren seit 22.02.2019 in Untersuchungshaft befindet, in der Zeit von Frühjahr 2011 bis Sommer 2018 – teilweise als Leiter einer Pfadfindergruppe – vier, zu den jeweiligen Tatzeiten unter 14 (neun bis 13) Jahre alte Jungen sexuell missbraucht hat.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft bzw. mit deren Zustimmung wurde von der Verfolgung weiterer mutmaßlicher Taten im Hinblick auf die verbleibenden Vorwürfe abgesehen.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Verurteilung des Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten angestrebt und darüber hinaus die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung für erforderlich gehalten. Diesem Antrag haben sich die Nebenkläger angeschlossen. Seitens des Verteidigers war die Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten beantragt und die Entscheidung über die etwaige Anordnung der Sicherungsverwahrung in das Ermessen des Gerichts gestellt worden.