Das Landgericht Frankenthal hat mit Urteil vom 10.01.2020 zum Aktenzeichen 4 O 494/15 dem Opfer eines Verkehrsunfalls ein für die Verhältnisse in Deutschland auffallend hohes Schmerzensgeld von 400.000 Euro zugesprochen.
Aus der Pressemitteilung des LG Frankenthal vom 06.02.2020 ergibt sich:
Der Kläger war als Beifahrer im Fahrzeug eines betrunkenen Fahrers schwer verletzt worden. Dieser war gegen 4:00 Uhr nachts in Lambrecht mit 1,1‰ Blutalkoholgehalt unterwegs, als er mit seinem Fahrzeug von der Straße abkam. Die Verletzungen des Klägers waren so schwer, dass sie zu einer Querschnittslähmung führten.
Das LG Frankenthal hat dem Opfer ein Schmerzensgeld von 400.000 Euro zugesprochen.
Nach Auffassung des Landgerichts war der Kläger – entgegen der Behauptung der beklagten Versicherung und nach der Einholung eines Sachverständigengutachtens – angeschnallt. Ebenso wenig konnte nach Auffassung des Landgerichts nach der Vernehmung einer Vielzahl von Zeugen nachgewiesen werden, dass der Beifahrer bei Antritt der Fahrt erkannt hatte, dass der Fahrer alkoholisiert war. Für das Landgericht habe zwar festgestanden, dass die Beteiligten sich zu Beginn des Abends zum gemeinsamen „Vorglühen“ getroffen hätten. Es habe sich jedoch nicht aufklären lassen, ob die Beteiligten auch den weiteren Abend zusammen verbracht und Alkohol getrunken hätten.
Nachdem der Kläger inzwischen auch psychisch erheblich unter den Unfallfolgen leide und in einem Pflegeheim leben müsse, sei ein Schmerzensgeld in Höhe von 400.000 Euro angemessen.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.