Das Verwaltungsgericht Saarlouis hat mit Urteil vom 21.01.2020 zum Aktenzeichen 7 K 167/18 dem ehemaligen Oberbürgermeister der Mittelstadt St. Ingbert das Ruhegehalt aberkannt.
Aus der Pressemitteilung des VG Saarlouis vom 21.01.2020 ergibt sich:
Gegenstand der Disziplinarklage war der gegenüber dem früheren Oberbürgermeister erhobene Vorwurf, sich des Dienstvergehens der Vorteilsnahme sowie der Untreue schuldig gemacht zu haben.
Das VG Saarlouis hat der Disziplinarklage des Landesverwaltungsamtes stattgegeben.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts sind in den Handlungen, die bereits Gegenstand einer rechtskräftig gewordenen strafgerichtlichen Verurteilung waren, vorsätzlich und schuldhaft begangene Dienstpflichtverletzungen zu sehen, die aufgrund ihrer Schwere zu einer Aberkennung des Ruhegehalts führen mussten. Die persönlichen Verhältnisse des Ruhestandsbeamten sowie die sonst von ihm vorgetragenen Umstände rechtfertigten ein Absehen von der erkannten Disziplinarmaßnahme nicht.
Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.