Das Amtsgericht Leipzig hat mit Beschluss vom 23.01.2020 entschieden, dass ein 30-Jähriger, der nach den gewalttätigen Silvester-Auseinandersetzungen mit der Polizei im Leipziger Stadtteil Connewitz in Untersuchungshaft saß, aus der Haft zu entlassen ist.
Aus der Pressemitteilung des Medienservice Sachsen vom 22.01.2020 ergibt sich:
Der Haftbefehl gegen den Beschuldigten bestand seit dem 02.01.2020. Gegen den Beschuldigten wird im Zusammenhang mit den gewalttätigen Ausschreitungen in der Neujahrsnacht 2020 wegen des Tatvorwurfs des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, der Gefangenenbefreiung und der vorsätzlichen Körperverletzung ermittelt. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sind unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse zu den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten die durch das Amtsgericht erteilten (Melde-) Auflagen geeignet, einem weiterhin nicht zuletzt aufgrund der Straferwartung in vorliegender Sache bestehenden Fluchtanreiz entgegen zu wirken und so die Durchführung des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens gegen den Beschuldigten sicher zu stellen. Die Staatsanwaltschaft stellte daher dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgend einen entsprechenden Antrag.
Das AG Leipzig hat den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Sollte der Beschuldigte gegen die erteilten Auflagen verstoßen, wird die Staatsanwaltschaft beantragen, den Haftbefehl gegen den Beschuldigten wieder in Vollzug zu setzen.
Durch den Ermittlungsrichter wurde die sofortige Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft angeordnet.
Der bereits für den 23.01.2020 bestimmte Haftprüfungstermin wurde aufgehoben.
Die Außervollzugsetzung des Haftbefehls am 22.01.2020 Tag berührt ausdrücklich nicht den weiterhin bestehenden (dringenden) Tatverdacht, dass der Beschuldigte die ihm zur Last gelegten Straftaten zum Nachteil von Polizeibeamten in der Neujahrsnacht begangen hat. Die Ermittlungen zu dem Beschuldigten sind noch nicht abgeschlossen.
Im Zusammenhang mit den gewalttätigen Ausschreitungen am 01.01.2020 am Connewitzer Kreuz befinden sich noch zwei Beschuldigte (29, 32) in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt dauern im übrigen an. Soweit wegen des Tatvorwurfs des versuchten Mordes ermittelt wird, laufen die Ermittlungen weiterhin gegen Unbekannt.