Das Oberlandesgericht Braunschweig hat mit Beschluss vom 10.01.2020 zum Aktenzeichen 1 Ss 78/19 die Verurteilung des Kreisverbandsvorsitzenden der AfD Salzgitter wegen Volksverhetzung bestätigt.
Aus der Pressemitteilung des OLG Braunschweig Nr. 1/2020 vom 13.01.2020 ergibt sich:
Der Angeklagte hatte von Mai bis Oktober 2017 auf seiner Facebook-Seite ein Gedicht gepostet, das Asylbewerber in einer verächtlich machenden Weise herabwürdigte. Dieses Gedicht war für alle Facebook-Nutzer abrufbar.
Das AG Salzgitter hatte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt, die es zur Bewährung ausgesetzt hat.
Weder die dagegen eingelegte Berufung zum LG Braunschweig noch die Revision zum OLG Braunschweig hatten Erfolg.