Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit Urteil vom 17.12.2019 zum Aktenzeichen 15 A 7795/16 den Entzug der Fahrlehrererlaubnis wegen unangemessenen Verhaltens gegenüber Fahrschülerinnen bestätigt, da der Fahrlehrer die Vielzahl von Einzelvorwürfen insgesamt nicht entkräften konnte.
Aus der Pressemitteilung des VG Hannover vom 17.12.2019 ergibt sich:
Die beklagte Region Hannover hatte den Entzug der Fahrlehrererlaubnis mit der Begründung angeordnet, der Kläger verfüge als Fahrlehrer nicht mehr über die erforderliche Zuverlässigkeit. Es gebe umfangreiche Zeugenhinweise darauf, dass der Kläger sich gegenüber Fahrschülerinnen wiederholt unangemessen bzw. übergriffig in sexualisierter Form verhalten habe, indem er sie im Rahmen der praktischen Fahrausbildung unnötig bzw. übermäßig berührt, sie mit pornografischen Bildern konfrontiert und anzüglich angesprochen habe.
Das VG Hannover hat die Klage des Fahrlehrers gegen den Entzug seiner Fahrlehrererlaubnis abgewiesen.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts sind zumindest ein Teil der erhobenen Vorwürfe zutreffend, da der Kläger die entsprechenden Vorgänge nicht substantiiert bestritten habe, sondern lediglich zu relativieren versucht bzw. einen Vorsatz abgestritten habe. Selbst wenn aber das Verhalten des Klägers, wie er selbst behaupte, nicht zielgerichtet eine sexualisierte Intention gehabt haben sollte, fehle ihm die für die Ausübung des Fahrlehrerberufs erforderliche Zuverlässigkeit. Denn es komme insoweit maßgeblich darauf an, wie sein Verhalten auf die davon betroffenen Fahrschülerinnen gewirkt habe. Diese hätten im Verwaltungsverfahren als Zeuginnen übereinstimmend angegeben, sich von dem Verhalten des Fahrlehrers belästigt bzw. bedrängt gefühlt und sein Verhalten in sexualisierter Hinsicht als übergriffig empfunden zu haben.