Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in Lüneburg hat mit Beschluss vom 28.11.2019 zum Aktenzeichen 2 NB 1/19 entschieden, dass die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) im Modellstudiengang der Humanmedizin zu wenige Studierende zugelassen hat.
Aus der Pressemitteilung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts Nr. 43/2019 vom 02.12.2019 ergibt sich:
Im Wintersemester 2018/2019 sowie im Sommersemester 2019 seien daher weitere Studienplätze zu vergeben, so das Oberverwaltungsgericht.
Der 2. Senat entscheidet bereits seit dem Wintersemester 2015/2016 in ständiger Rechtsprechung, dass die vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur festgelegte Anzahl von 270 Plätzen für Studienanfänger im Fach Humanmedizin die tatsächliche Ausbildungskapazität der MHH nicht ausschöpft. Die in einer Rechtsverordnung des Ministeriums niedergelegten Berechnungsvorgaben verletzten geltendes Recht.
Das VG Hannover hatte daher ab dem Wintersemester 2016/2017 wiederholt entschieden, dass eine Kapazitätserhöhung in Form eines Sicherheitszuschlages auf 290 Studienplätze vorzunehmen ist. Verschiedene Studienbewerber waren im Wintersemester 2018/2019 sowie im Sommersemester 2019 vor dem Verwaltungsgericht ohne Erfolg geblieben, weil auch die 290 Plätze ausgeschöpft waren. Sie legten Beschwerde ein.
Das OVG Lüneburg hat auf die Beschwerden der Studienbewerber mit mehreren Eilbeschlüssen entschieden, dass die Studienplatzkapazität im Modellstudiengang bis zu einer Neuregelung durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur in Anlehnung an den medizinischen Regelstudiengang zu ermitteln ist.
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ergibt sich hieraus eine Anzahl von 302 Studienplätzen im Studienjahr 2018/2019. Eine Gefährdung des Modellstudienganges bestehe nicht. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass die MHH ab dem Wintersemester 2020/2021 ohnehin eine Erhöhung der Studienplatzkapazität auf 320 Studienplätze anstrebe.