Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 02.12.2019 zum Aktenzeichen 4 K 390/18 entschieden, dass die geplante Gastraum- und Produktionserweiterung der Hausbrauerei Schlüssel in der Düsseldorfer Altstadt von den Nachbarn hinzunehmen ist.
Aus der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf Nr. 20/2019 vom 02.12.2019 ergibt sich:
Das VG Düsseldorf hat die Klage einer Nachbarin gegen einen entsprechenden Bauvorbescheid abgewiesen.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts verletzen der beabsichtigte straßenseitige Neubau für einen offenen Gastraum und der im rückwärtigen Bereich geplante 11 m hohe Verbindungsbau nachbarliche Belange nicht. Das Vorhaben sei in einem sog. Kerngebiet zulässig. Die Erweiterung der Hausbrauerei stelle sich gegenüber der Klägerin auch nicht als rücksichtslos dar. Sie müsse insbesondere den im Blockinnenbereich geplanten 11 m hohen Anbau dulden, in dem sechs Brautanks aufgestellt werden sollen. Denn in diesem rückwärtigen Bereich verfüge sie über keine genehmigten Räume mit Aufenthaltsqualität. Schließlich beeinträchtige der Neubau ausweislich eines Gutachtens auch nicht die Funktionalität der Lüftungsanlage der Klägerin.