Vor dem Landgericht München I ist zum Aktenzeichen 33 O 19664/17ein Verfahren zwischen Oliver Kahn und der T1TAN GmbH anhängig gewesen.
Aus der Pressemitteilung des Landgerichts München I Nr. 16 vom 28.11.2019 ergibt sich:
In dem Rechtsstreit ging es um die Benutzung der Bezeichnung T1TAN u.a. auf Torwarthandschuhen.
Das Verfahren ist beendet. Die Parteien haben sich im Rahmen einer gerichtsinternen Mediation auf einen Vergleich geeinigt. Über den Inhalt des im sog. „Güterichterverfahren“ geschlossenen Vergleichs vereinbarten sie mit der zuständigen Güterichterin Stillschweigen. Die Parteien wünschen sich bei ihren jeweiligen geschäftlichen Unternehmungen viel Erfolg.