Das Landgericht Görlitz hat mit Urteil vom 29.11.2019 zum Aktenzeichen 1 O 295/19 entschieden, dass der als rechts eingestufte Verein „Ein Prozent“ keinen Anspruch gegen Facebook hat, dessen Account auf Facebook und auf Instagram wieder freizuschalten.
Aus der Pressemitteilung des Landgerichts Görlitz vom 29.11.2019 ergibt sich:
Zur Begründung stützt sich das Landgericht maßgeblich auf die Nähe des Vereins zur sog. „Identitären Bewegung“, die rechtsextremistische Ziele verfolge. Facebook habe hinreichend glaubhaft gemacht, dass zwischen dem klagenden Verein und der „Identitären Bewegung“ persönliche und sachliche Beziehungen bestehen. So habe der Vereinsvorsitzende in einem Interview gegenüber der Welt angegeben, dass er die „Identitäre Bewegung“ in Österreich finanziell unterstützt habe. Es habe auch weitere Verlautbarungen des Vereins gegeben, die diese Beziehungen belegten; diese könnten auf der Internetseite des Vereins nachgelesen werden. Nach alledem habe Facebook auf der Grundlage ihrer Nutzungsbedingungen, wonach – sinngemäß – Organisationen, die Hass verbreiten, von der Nutzung auszuschließen, zu Recht die Accounts des Vereins gesperrt.