Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 23.10.2019 zum Aktenzeichen 6 K 4482/18 entschieden, dass die Stadt Düsseldorf einem Spieler der 1. Fußball-Bundesliga, der in weniger als zehn Monaten 14 Punkte im Flensburger Fahreignungsregister erreicht hatte, zu Recht die Fahrerlaubnis entzogen hat.
Aus der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf Nr. 14/2019 vom 23.10.2019 ergibt sich:
Der Spieler ist Inhaber einer britischen Fahrerlaubnis. Unter anderem wegen elf zwischen November 2016 und April 2018 begangener Geschwindigkeitsübertretungen ergingen gegen ihn Bußgeldbescheide, die ihm teilweise befristete Fahrverbote auferlegten. Mehrmals waren Geschwindigkeiten von mehr als 100 km/h im Düsseldorfer Rheintunnel gemessen worden. Weil der Fußballer in weniger als zehn Monaten 14 Punkte im Flensburger Fahreignungsregister erreicht hatte, forderte ihn die Fahrerlaubnisbehörde auf, seine Fahreignung durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen. Dieser Aufforderung folgte er nicht.
Das VG Düsseldorf hat die gegen den Bescheid der Fahrerlaubnisbehörde gerichtete Klage des Fußballers abgewiesen.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist das Vorgehen der Fahrerlaubnisbehörde als rechtmäßig zu bewerten. Im Regelfall werde die Fahrerlaubnis zwar bei acht Punkten entzogen. Das setze aber voraus, dass der Betroffene erst schriftlich ermahnt und dann verwarnt worden sei. Diese Hinweise seien dem Fußballspieler zwar nicht erteilt worden. Bei „unverbesserlichen Rasern“ sei es im Ausnahmefall allerdings auch möglich, diese ohne vorherige Warnung zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zu verpflichten. Das VG Düsseldorf hielt den Profifußballer für einen solchen Ausnahmefall.
Dieser bestritt zwar während des Verfahrens, bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen am Steuer gesessen zu haben. Das Verwaltungsgericht ging dem aber nicht weiter nach, weil der Fußballer die sich auf vier Monate summierten Fahrverbote hingenommen hatte und die Bußgeldbescheide überdies rechtskräftig geworden waren.
Der Fußballprofi darf nach der Entziehung der Fahrerlaubnis von seiner britischen Fahrerlaubnis in Deutschland keinen Gebrauch mehr machen. Er kann jedoch die Neuerteilung einer deutschen Fahrerlaubnis beantragen, muss dazu aber ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen, das ihm seine Fahreignung attestiert.