Keine Verdachtsberichterstattung über Ex-Fußballspieler

26. September 2019 -

Das Landgericht Köln hat mit Beschluss vom 18.09.2019 zum Aktenzeichen 28 O 344/19 der BILD mit einer einstweiligen Verfügung die identifizierende Berichterstattung über die Ermittlungen gegen einen Ex-Fußball-National-Spieler  verboten.

Aus der Pressemitteilung des Landgerichtes Köln Nr. 11/2019 vom 26.09.2019 ergibt sich:

Verboten wurden Berichte, wie sie in der BILD Zeitung vom 04. und 05.09.19 sowie auf www.bild.de am 03. und 05.09.2019 erschienen sind. Zudem wurden konkrete Äußerungen verboten, die im Rahmen einer Berichterstattung des NDR am 11.09.2019 getätigt wurden.

In seinem Beschluss hebt das Landgericht maßgeblich auf die durch die konkrete Gestaltung der Berichterstattung gegebene Vorverurteilung und den Umstand ab, dass es für eine derartige Verdachtsberichterstattung an einem Mindestbestand an Beweistatsachen fehle, die für die Richtigkeit des vermittelten Verdachts sprechen könnten.

Die Antragsgegnerseite hat die Möglichkeit, gegen den Beschluss Widerspruch einzulegen