Klage wegen Diskriminierung einer transidenten Frau

Vor dem Arbeitsgericht Berlin wurde am 16.01.2025 zum Aktenzeichen 27 Ca 4252/24 im Kammertermin über die Klage einer transidenten Frau gegen ihre Arbeitgeberin, eine Fastfood-Restaurantkette, auf Entschädigung wegen Diskriminierung ein Vergleich geschlossen.

Der seit mehreren Jahren bei der Fastfood-Restaurantkette beschäftigten transidenten Frau war von einer muslimischen Kollegin der Zutritt zum Umkleideraum für weibliche Beschäftigte verwehrt worden. Dies und die nachfolgenden Reaktionen seitens der Arbeitgeberin beurteilt die transidente Frau als Diskriminierung wegen des Geschlechts und macht eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend.

In dem Rechtsstreit machte die klagende Arbeitnehmerin einen Entschädigungsanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gegen ihre Arbeitgeberin geltend, weil sie dieser eine Diskriminierung wegen ihres Geschlechts vorwarf. Im Kammertermin haben sich die Parteien auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung geeinigt.

Quelle: Pressemitteilungen Nr. 02/03 2025 des ArbG Berlin