Gerichtlicher Vergleich nach streitiger Entscheidung – keine kostenrechtliche Privilegierung

24. Dezember 2024 -

Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Beschluss vom 19.09.2024 zum Aktenzeichen 5 Ta 82/24 entschieden, dass die kostenrechtliche Privilegierung nach der Vorbemerkung 8 KV GKG nicht zur Anwendung kommt, wenn ein Vergleichsschluss nach Verkündung eines streitigen Urteils erfolgt.