So merken Arbeitgeber & Arbeitnehmer in der Probezeit, das es nicht passt!

23. Dezember 2024 -

Wenn man einen neuen Beruf beginnt, ist es oft üblich, eine Probezeit zu durchlaufen. Während dieser Zeit haben sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer die Möglichkeit zu prüfen, ob die Zusammenarbeit erfolgreich verläuft.

Nachdem der Bewerbungsprozess abgeschlossen ist, folgt in der Regel ein Vorstellungsgespräch. Wenn dieses erfolgreich verläuft, wird dem Bewerber ein Arbeitsvertrag vorgelegt. Dieser Vertrag sollte sorgfältig geprüft und gegebenenfalls verhandelt werden. In diesem Dokument werden die wichtigsten Punkte der Zusammenarbeit festgehalten, und sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer haben die Pflicht, sich daran zu halten. Neben Fragen zu Gehalt und Aufgaben wird in der Regel auch eine Probezeit vereinbart. Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten frühzeitig zu beenden – was sind also die Anzeichen dafür, dass entweder der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber während der Probezeit kündigen sollte?

Die Probezeit dient dazu, dass beide Seiten die Gelegenheit haben, sich besser kennenzulernen. Normalerweise dauert diese Phase höchstens sechs Monate. Innerhalb dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, sofern keine abweichende Regelung im Tarifvertrag oder einer betrieblichen Vereinbarung festgelegt ist.

Die anfängliche Begeisterung über den neuen Job kann für Arbeitnehmer schnell verfliegen, wenn sich herausstellt, dass die Erwartungen und die Realität nicht übereinstimmen. Es gibt bestimmte Anzeichen, auf die Arbeitnehmer achten sollten, um frühzeitig zu erkennen, ob der neue Job tatsächlich das Richtige für sie ist.

Ein wichtiger Punkt ist die Einarbeitung. Wenn diese unzureichend ist, könnte dies darauf hinweisen, dass die Organisation im Unternehmen nicht gut funktioniert und Ihnen möglicherweise auch später keine ausreichende Unterstützung geboten wird. Fehlendes Feedback kann ebenfalls ein Hinweis darauf sein.

Unzuverlässigkeit in der Führungsebene kann ebenfalls ein Warnsignal sein. Wenn der Chef bereits im Vorstellungsgespräch negativ auffällt, beispielsweise durch Unpünktlichkeit, könnte dies mangelnde Wertschätzung signalisieren.

Eine hohe Arbeitsbelastung und enge Zeitvorgaben können zu Beginn des Arbeitsverhältnisses für Überforderung und Stress sorgen. Es ist wichtig, dies im Blick zu behalten und gegebenenfalls mit dem Vorgesetzten darüber zu sprechen, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

Auch die Arbeitsumgebung spielt eine entscheidende Rolle. Erst mit der Zeit können Arbeitnehmer feststellen, wie das Team und die Arbeitsatmosphäre tatsächlich sind. Sollten Sie Mobbing oder andere negative Verhaltensweisen am Arbeitsplatz erleben, ist es wichtig, dies anzusprechen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Wenn neue Mitarbeiter in ein Unternehmen eingestellt werden, ist es oft erst nach einer gewissen Zeit möglich zu beurteilen, ob sie gut in das bestehende Team passen und einen Mehrwert für das Unternehmen bringen. Es gibt jedoch auch Anzeichen, bei denen Arbeitgeber in Betracht ziehen sollten, die Auswahl des Arbeitnehmers zu überdenken:

Ein ständiger Rückgriff auf die Gepflogenheiten des vorherigen Arbeitgebers kann bei den neuen Kollegen den Eindruck erwecken, dass der neue Mitarbeiter ein Besserwisser ist und nicht offen für Neues. Dies kann zu Spannungen im Team führen.

Ein geschönter Lebenslauf kann in der Praxis schnell aufgedeckt werden. Wenn sich herausstellt, dass die Kenntnisse und Fähigkeiten des Arbeitnehmers nicht den Angaben im Lebenslauf entsprechen, ist der Arbeitgeber berechtigt, über eine Kündigung nachzudenken.

Unzuverlässigkeit seitens des Arbeitnehmers, sei es in Bezug auf Pünktlichkeit oder die Qualität der Arbeitsergebnisse, kann ebenfalls ein Grund zum Nachdenken über die Zusammenarbeit sein. Ein zuverlässiger Arbeitsstil ist für den reibungslosen Ablauf im Unternehmen entscheidend.

Krankheit kann jeden treffen, auch während der Probezeit. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber entscheiden, die Probezeit zu verlängern oder das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit zu beenden. Gründe müssen dabei nicht genannt werden.