Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 09.12.2024 zum Aktenzeichen 6 L 3486/24 entschieden, dass die Stadt Wuppertal einem Unternehmen, das über die Vermittlungsplattform UBER Fahrgäste befördert, zu Recht die Genehmigung für zehn Mietwagen widerrufen und die Fortsetzung des Betriebes untersagt hat und damit den Eilantrag des Unternehmens gegen die Ordnungsverfügung der Stadt Wuppertal vom 14. November 2024 abgelehnt.
Aus der Pressemitteilung des VG Düsseldorf vom 09.12.2024 ergibt sich:
Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt: Nach dem Personenbeförderungsgesetz muss eine Genehmigung widerrufen werden, wenn der Geschäftsführer des Mietwagenunternehmens unzuverlässig ist. Dies ist nach den dem Gericht vorliegenden Erkenntnissen voraussichtlich schon deshalb der Fall, weil das Unternehmen die Personenbeförderung mit Mietwagen trotz der sofort vollziehbaren Ordnungsverfügung jedenfalls teilweise weiter betrieben hat. Vor diesem Hintergrund musste die Kammer nicht entscheiden, ob sich die Unzuverlässigkeit des Geschäftsführers auch einer von der Stadt angeführten Verweigerungshaltung des Unternehmens anlässlich mehrerer Betriebsprüfungen im August und September 2024 ergibt. Die Behörde durfte dem Unternehmen zudem die Fortsetzung des Betriebs untersagen, was der künftigen Verhinderung der ungenehmigten Personenbeförderung dient.