Das sollten pflegende Arbeitnehmer wissen

04. November 2024 -

Für viele Pflegebedürftige ist es wichtig, von den eigenen Angehörigen versorgt zu werden. Doch wie lässt sich die Pflege mit dem eigenen Beruf vereinbaren? Oft bedeutet die Pflege eines nahen Verwandten eine Einschränkung im Job und finanzielle Einbußen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Arbeitnehmer gesetzlich Anspruch auf Pflegezeiten haben, um sich um ihre Angehörigen kümmern zu können, ohne ihre Arbeitsstelle zu verlieren. Zusätzlich gibt es finanzielle Unterstützung sowohl von Pflegekassen als auch vom Staat. Allerdings müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, um diese Unterstützung zu erhalten.

Eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung von bis zu zehn Tagen ermöglicht es Beschäftigten, sich bei akutem Pflegebedarf um die Organisation der Pflege zu kümmern. Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter freistellen, können jedoch ein ärztliches Attest verlangen, das die Pflegebedürftigkeit bestätigt. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass bereits ein Pflegegrad vorhanden ist, aber der Arzt muss einen Pflegebedarf bescheinigen, der dem Pflegegrad 1 entspricht.

Einige Arbeitgeber zahlen den Lohn während dieser Zeit weiter, während andere Beschäftigte Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen beantragen können, das 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts beträgt. Das Pflegeunterstützungsgeld kann auf mehrere Pflegende aufgeteilt werden, wenn sie sich innerhalb der zehn Tage bei der Betreuung abwechseln.

Für die Pflege eines Angehörigen zu Hause gibt es die Möglichkeit, Pflegezeit zu beantragen. Beschäftigte können für bis zu sechs Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freigestellt werden, um sich um die Pflege zu kümmern. Die Pflegezeit muss mindestens zehn Tage im Voraus angekündigt werden und gilt nur für Unternehmen mit 15 oder mehr Beschäftigten.

Um finanzielle Unterstützung zu erhalten, können Pflegende ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen. Das Darlehen wird in Raten ausgezahlt und muss auch in Raten zurückgezahlt werden. In Härtefällen kann die Rückzahlungsfrist verschoben oder das Darlehen erlassen werden. Anhand eines Onlinerechners können Betroffene berechnen, wie hoch ihre Darlehensrate wäre und welche Rückzahlungsmodalitäten auf sie zukommen würden.

Die Familienpflegezeit bietet somit eine Möglichkeit, Angehörige über einen längeren Zeitraum zu Hause zu pflegen, ohne den Job komplett aufgeben zu müssen. Allerdings sind die Voraussetzungen, wie die Größe des Arbeitgebers und der Pflegegrad des Pflegebedürftigen, zu beachten. Zudem müssen Betroffene weiterhin mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Familienpflegezeit zu informieren und gegebenenfalls einen Antrag zu stellen.

Es ist wichtig, dass die Familienpflegezeit auch in solch emotional belastenden Situationen wie der Sterbebegleitung greift. Es sollte allerdings darüber diskutiert werden, ob die drei Monate in manchen Fällen nicht ausreichen. Denn die Begleitung eines sterbenden Angehörigen kann eine sehr intensive und langwierige Aufgabe sein, die auch nach drei Monaten noch weitergeht.

Es besteht die Möglichkeit, eine Auszeit zu nehmen, um einem Angehörigen im Hospiz Beistand zu leisten. Dabei können Beschäftigte für bis zu drei Monate ganz aussetzen oder in Teilzeit arbeiten. Die Sterbebegleitung muss mindestens zehn Tage im Voraus dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Allerdings gibt es eine Einschränkung: Ein rechtlicher Anspruch besteht nur bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Mitarbeitern.