Arbeiten von Zuhause aus hat sich in Deutschland seit Beginn der Corona-Pandemie zu einer gängigen Praxis entwickelt. Die Möglichkeit, in Jogginghose zu arbeiten, ohne dass es jemand merkt, ist für viele Arbeitnehmer durch das Homeoffice zu einer Realität geworden. Während der Pandemie haben sich viele für ihre Online-Meetings nur obenherum fertig gemacht, da der Rest des Outfits unbemerkt bleiben konnte. Die Flexibilität, sich die Arbeitszeit besser einzuteilen oder auch mal von der Couch zu arbeiten, hat viele Vorteile des Homeoffice verdeutlicht.
Doch was darf Ihr Chef eigentlich, wenn es um Homeoffice-Besuche geht? Ist es erlaubt, dass Ihr Vorgesetzter sich Ihren Arbeitsplatz zu Hause anschaut? In der Tat ist dies möglich, jedoch sind bestimmte Bedingungen daran geknüpft. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass der Arbeitsplatz zu Hause den erforderlichen Arbeitsschutzbestimmungen entspricht. Faktoren wie Beleuchtung am Arbeitsplatz, angemessene Sitzgelegenheiten, ausreichender Monitorschutz und Datenschutz spielen eine entscheidende Rolle bei der Überprüfung des Homeoffice-Arbeitsplatzes.
Der Schutz des eigenen Wohnraums genießt in Deutschland einen hohen Stellenwert und ist im Grundgesetz unter Artikel 13 festgeschrieben. Daher ist es wichtig, dass Ihr Chef nur unter bestimmten Voraussetzungen Ihr Zuhause betreten dürfen. In der Regel darf niemand ohne Ihre Zustimmung in Ihre Wohnung kommen. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen, unter denen ein Besuch im Homeoffice zulässig ist.
Erstens, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung, wenn Ihr Vorgesetzter sicherstellen muss, dass die Arbeitsschutzrichtlinien eingehalten werden. Zweitens, mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung, nachdem Sie über den Besuch informiert wurden. Es ist wichtig, klare schriftliche Vereinbarungen zur Homeoffice-Regelung zu treffen, in denen auch die Bedingungen für Besuche im Homeoffice festgelegt werden. Diese Vereinbarungen können als Grundlage dienen, auf die Sie sich bei Bedarf berufen können.
Wenn Sie aus irgendeinem Grund den Besuch im Homeoffice ablehnen, können dies negative Konsequenzen haben. Es kann Ihnen untersagt werden, weiterhin im Homeoffice zu arbeiten, da die Arbeitssicherheit nicht überprüft werden kann. Denken Sie daher sorgfältig über das Betriebsklima und Ihre Flexibilität beim flexiblen Arbeiten nach, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Es ist auch möglich, Alternativen zum Besuch im Homeoffice zu finden. Zum Beispiel könnten Fotos oder Fragebögen als Nachweise für die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen dienen, ohne dass ein physischer Besuch erforderlich ist. Es ist wichtig, transparent und offen mit Ihrer Chefin oder Ihrem Chef zu kommunizieren, um eine gemeinsame Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.