Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 01.08.2019 zum Aktenzeichen 7 K 8944/18 entschieden, dass die Stadt Heidelberg über eine Änderung der Sperrzeitverordnung vom 24.07.2018 neu entscheiden muss. Geklagt hatten Anwohner der Altstadt.
Aus der Pressemitteilung des Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 01.08.2019 ergibt sich:
Nach Auffassung der Kammer haben die Kläger angesichts der vom Gaststättenbetrieb in der Heidelberger Altstadt ausgehenden lärmbedingten Gesundheitsgefahren einen Anspruch darauf, dass die Gaststätten unter der Woche, also auch am sogenannten studentischen Donnerstag, spätestens um Mitternacht schließen. Dies sei zur Gewährleistung der aus Gründen des Gesundheitsschutzes notwendigen Nachtruhe von mindestens 6 Stunden notwendig. In den Nächten zum Samstag und Sonntag muss die Sperrzeit spätestens um 2:30 Uhr beginnen.
Diese Maßgaben sind für den Heidelberger Gemeinderat bindend. Lediglich den exakten Geltungsbereich der neuen Sperrzeiten – innerhalb der räumlichen Grenzen der bisherigen Sperrzeitverordnung – kann der Gemeinderat im Rahmen seines normgeberischen Ermessens festlegen.