Welche Zahlungen werden beim Mini-Job nicht angerechnet?

14. September 2024 -

Das Thema Geld ist für viele Minijobber von großer Bedeutung. Die monatliche Verdienstgrenze von 538 Euro ist eine wichtige Regelung, die es zu beachten gilt. Verdienen die Beschäftigten mehr als diesen Betrag, wird ihr Minijob automatisch zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung umgewandelt. Doch es gibt bestimmte Extras, die nicht zum regelmäßigen Verdienst hinzugerechnet werden und somit keinen Einfluss auf die Verdienstgrenze haben.

  • Sonntagszuschläge, Feiertagszuschläge und Nachtarbeitszuschläge sind Zusatzleistungen, die oft in bestimmten Berufen und Branchen gezahlt werden. Diese Zuschläge sind steuer- und beitragsfrei, solange der Grundverdienst, auf dem sie berechnet werden, 25 Euro pro Stunde nicht übersteigt. Wenn diese Zuschläge während einer Krankheit oder Mutterschutzzeit weitergezahlt werden, sind sie jedoch steuer- und beitragspflichtig.

  • Die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Sonderzahlung, die bis zu einem Gesamtbetrag von 3.000 Euro steuer- und beitragsfrei ist. Diese Prämie soll dazu dienen, die finanziellen Belastungen durch die Inflation zu mildern. Sie kann zusätzlich zum monatlichen Verdienst ausgezahlt werden, ohne die Verdienstgrenze zu beeinflussen.

  • Das Deutschlandticket kann von Arbeitgebern als Zuschuss gewährt oder komplett übernommen werden. Diese Zuwendung bleibt steuer- und beitragsfrei und wird nicht bei der Ermittlung der Verdienstgrenze im Minijob berücksichtigt.

  • Jubiläumszuwendungen werden in der Regel nicht vertraglich zugesichert und nicht regelmäßig ausgezahlt. Daher zählen sie nicht zum regelmäßigen Verdienst im Minijob, sind aber dennoch beitragspflichtig.

  • Die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale sind weitere Extras, von denen Minijobber profitieren können. Diese Pauschalen sind steuer- und beitragsfrei und werden nicht zum Verdienst hinzugerechnet. Die Ehrenamtspauschale beträgt bis zu 840 Euro, die Übungsleiterpauschale bis zu 3.000 Euro jährlich.

Insgesamt sind diese Extras wichtige Zusatzleistungen, die Minijobbern zugutekommen können. Sie ermöglichen es den Beschäftigten, zusätzliches Geld zu verdienen, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten und somit ihren Minijob zu gefährden. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, diese Extras zu zahlen, aber sie bieten eine attraktive Möglichkeit, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlohnen und zusätzlich zu motivieren.

Es ist wichtig, dass Minijobber sich über ihre Rechte und Möglichkeiten im Minijob informieren und bei Bedarf Rücksprache mit ihren Arbeitgebern halten. Die genannten 5 Extras können eine gute Möglichkeit sein, das Einkommen im Minijob aufzubessern und zusätzliche finanzielle Anreize zu schaffen. Die Regelungen und Bedingungen für die verschiedenen Extras sollten jedoch genau beachtet und eingehalten werden, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.