Ein Dienstwagen ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsverhältnisses. Er ist nicht nur ein praktisches Arbeitsmittel, sondern auch ein Statussymbol und Teil der Vergütung. Daher kann es für viele Betroffene sehr ärgerlich sein, wenn der Chef unerwartet die Rückgabe des Dienstwagens verlangt. Doch ist das überhaupt erlaubt? Darf der Arbeitgeber einfach so den Dienstwagen wegnehmen?
Der Arbeitgeber darf den Dienstwagen in der Regel nicht einfach so zurücknehmen. Denn der Dienstwagen, der auch zur privaten Nutzung überlassen wurde, ist genauso ein Teil der Vergütung wie die Festvergütung oder die variable Vergütung. Daher ist eine vorzeitige Rückgabe des Dienstwagens nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Eine dieser Voraussetzungen sind vertragliche Regelungen. Wenn der Arbeitsvertrag oder eine separate Dienstwagenvereinbarung festlegt, unter welchen Umständen der Arbeitgeber den Dienstwagen zurückfordern kann, dann ist dies rechtlich in Ordnung. Zum Beispiel könnte eine sechs Wochen andauernde Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers oder eine Versetzung von einem Außendienstmitarbeiter auf eine Innendiensttätigkeit ohne Reisetätigkeiten Gründe für die Rücknahme des Dienstwagens sein.
Auch im Falle einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber den Dienstwagen zurückfordern, insbesondere wenn der Arbeitnehmer freigestellt wird. Auch hier ist jedoch eine entsprechende vertragliche Regelung erforderlich, die dem Arbeitgeber das Recht gibt, den Wagen sofort nach Ausspruch der Kündigung herauszuverlangen.
Wenn im Arbeitsvertrag keine speziellen Regelungen zur vorzeitigen Rückgabe des Dienstwagens enthalten sind, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht, den Dienstwagen bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses weiterhin zu nutzen, auch während einer eventuellen Freistellungsphase. Fordert der Arbeitgeber den Dienstwagen dennoch unberechtigt zurück und gibt der Arbeitnehmer das Fahrzeug vorzeitig ab, kann der Arbeitnehmer Schadenersatz verlangen.
Der Schadenersatz entspricht in der Regel dem Betrag, den der Arbeitnehmer für die private Nutzung des Wagens versteuern musste. Dies soll sicherstellen, dass der Arbeitgeber keinen finanziellen Schaden erleidet, wenn der Dienstwagen vorzeitig zurückgegeben wird. Es ist also wichtig, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sich über ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf den Dienstwagen im Klaren sind und entsprechende vertragliche Regelungen treffen.
Insgesamt ist es also nicht ohne Weiteres möglich, dass der Arbeitgeber den Dienstwagen einfach so wegnehmen kann. Es bedarf bestimmter Voraussetzungen und vertraglicher Regelungen, um eine vorzeitige Rückgabe des Dienstwagens rechtlich zu rechtfertigen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten daher darauf achten, dass im Arbeitsvertrag klare Regelungen zur Nutzung und Rückgabe des Dienstwagens festgehalten sind, um unangenehme Konflikte zu vermeiden.