In einigen Fällen sind Abfindungen hoch genug, um früher in den Ruhestand zu gehen. Das Gesetz schreibt vor, dass für jedes Dienstjahr mindestens ein halbes Bruttomonatsgehalt als Abfindung bezahlt werden muss. Einige Konzerne sind jedoch großzügiger, wie zum Beispiel Bayer, wo 1,2 Bruttomonatsgehälter pro Dienstjahr als Abfindung gezahlt werden. Dies würde für ein Beispiel von 20 Jahren Arbeit zu einem Bruttogehalt von 4.000 Euro eine Summe von 96.000 Euro ergeben. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt Bayer sogar noch mehr. Zum Beispiel erhalten Mitarbeiter, die sich innerhalb eines halben Jahres verabschieden, einen 50 prozentigen Aufschlag auf die Abfindung. Angesichts solcher Beträge müssen ältere Mitarbeiter die Frage beantworten, ob das Geld ausreicht, um in den Ruhestand zu treten.
Frührente bedeutet, dass man möglicherweise erhebliche Abschläge von 3,6 Prozent pro Jahr hinnehmen muss, wenn man vor dem gesetzlichen Rentenalter in Rente geht. Zusätzliche Beitragszahlungen können diese Abschläge jedoch umgehen. Welche Beträge dafür erforderlich sind, kann nur der Rentenversicherungsträger klären. Unterschiedliche Faktoren wie die Höhe der erworbenen Rentenansprüche werden berücksichtigt. Beispielsweise müsste jemand, der bereits Anspruch auf eine monatliche Bruttorente von 1200 Euro hat und 3 Jahre vor dem gesetzlichen Rentenalter in den Ruhestand treten möchte, 32.600 Euro zahlen, um Abschläge zu vermeiden.
Wer gekündigt wird, hat Anspruch auf zwei Jahre Arbeitslosengeld. Dies beträgt 60 Prozent des Gehaltes aus dem Vorjahr. Falls die Abfindung genutzt wird, um eine potenzielle Lücke von 40 Prozent zu decken, muss beachtet werden, dass bei einer freiwilligen Kündigung für bis zu 12 Wochen kein Arbeitslosengeld erhalten wird (Sperrzeit). Die notwendige Höhe der Abfindung kann berechnet werden, indem 20 Prozent der Abfindung als Steuer auf das zu versteuernde Einkommen hinzuaddiert wird. Dies erfordert eine zusätzliche Einkommenssteuer. Der nach dem Steuerabzug verbleibende Betrag muss ausreichen, um früher in den Ruhestand zu gehen und die monatlichen Fixkosten zu decken.