Alters-Diskriminierung bei Check24?

03. Juli 2024 -

Check24 plant, in den nächsten zwei Jahren nur Entwickler und Produktmanager mit höchstens zwei Jahren Berufserfahrung einzustellen.

Diese interne Richtlinie könnte gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen.

Deshalb wird diese Richtlinie für rechtswidrig erachtet.

Nach der internen Recruiting-Richtlinie des Vergleichsportals sollen nur Bewerber mit maximal zwei Jahren Berufserfahrung eingestellt werden, was möglicherweise gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt.

Das interne Dokument mit dem Titel „2×2 Recruiting Guideline für PM, IT & Data Science“ besagt, dass nur Bewerber mit geringer Berufserfahrung eingestellt werden sollen und Bewerber mit mehr Erfahrung aussortiert werden.

Die Regelung gilt für Produktmanager, Entwickler und Data Scientists, jedoch nicht für Praktika oder Werkstudententätigkeiten.

Die Recruiting-Richtlinie gilt nicht für Ausbildungsstellen, jedoch auch für die Einstellung von Führungskräften, mit Ausnahme von Geschäftsführern.

Anfragen für Ausnahmen müssen an Check24-Gründer Henrich Blase gerichtet werden.

Das Unternehmen begründet diese Maßnahme damit, dass Berufseinsteiger besser zur Unternehmenskultur passen, die auf offenen für unkonventionelle Ideen und steile Lernkurven setzt.

Zudem soll nach Fähigkeiten und Engagement entlohnt werden, nicht nach Berufserfahrung und Gehaltsniveau.

Obwohl Check24 gute Erfahrungen damit gemacht hat, Führungskräfte intern auszubilden, sorgt die Richtlinie im Unternehmen für Unruhe.

Ältere Mitarbeiter fühlen sich möglicherweise benachteiligt, da die Regelung darauf hindeutet, dass das Unternehmen eine jüngere Belegschaft anstrebt und ältere Mitarbeiter möglicherweise ausgrenzt.

Die Regelung dürfte diskriminierend sein, da sie ältere Bewerber benachteiligt.

Die Richtlinie dürfte deshalb eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Alters beinhalten.

Es ist zu empfehlen, dass sich Arbeitnehmer oder Bewerber, die sich benachteiligt fühlen, rechtliche Schritte einleiten, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder die Antidiskriminierungsstelle des Bundes einzuschalten.