„Social Media“-Like = Kündigung im Job?

29. Juni 2024 -

Social Media hat in den letzten Jahren einen enormen Einfluss auf unser Leben bekommen. Was wir online posten, kommentieren und liken, kann weitreichende Konsequenzen haben – auch in Bezug auf unseren Job. Immer wieder hört man von Fällen, in denen Menschen aufgrund ihres Verhaltens in den sozialen Medien ihren Arbeitsplatz verloren haben. Doch wann genau wird ein Like bei Social Media zum Kündigungsgrund?

Besonders drastisches Beispiel für die Auswirkungen von Likes in den sozialen Medien sind Kündigung aufgrund eines antisemitischen Likes auf Facebook, Instagramm & Co. Ein Like kann somit durchaus eine gravierende negative Konsequenz haben und im schlimmsten Fall sogar zu einer Kündigung führen.

Doch wann genau wird ein Like zum Kündigungsgrund? Es gibt einige Faktoren, die dabei eine Rolle spielen:

Relevanz des Likes: Ein Like auf ein harmloses Urlaubsfoto eines Freundes hat sicherlich keine Auswirkungen auf deinen Job. Anders sieht es jedoch aus, wenn du rassistische, sexistische oder sonstige diskriminierende Inhalte likest. Ein solches Verhalten kann nicht nur deine persönliche Reputation schädigen, sondern auch das Image deines Arbeitgebers.

Öffentliche Wirkung: Ein Like ist in der Regel nicht privat, sondern öffentlich sichtbar. Das bedeutet, dass deine Arbeitskollegen, Vorgesetzten und potenziell auch Kunden oder Geschäftspartner sehen können, was du likenst. Wenn du also rassistische oder anderweitig diskriminierende Inhalte likest, kann das auch negativ auf dein Unternehmen zurückfallen.

Unternehmensrichtlinien: Viele Unternehmen haben klare Richtlinien bezüglich des Verhaltens ihrer Mitarbeiter in den sozialen Medien. Es ist wichtig, diese Richtlinien zu kennen und einzuhalten, um Konflikte mit dem Arbeitgeber zu vermeiden. Wenn in den Richtlinien explizit festgehalten ist, dass diskriminierende Likes ein Kündigungsgrund sind, solltest du dich unbedingt daran halten.

Kontext des Likes: Manchmal kann ein Like missverstanden werden. Vielleicht hast du aus Versehen auf den Like-Button gedrückt oder du hast den Inhalt nicht richtig wahrgenommen. In einem solchen Fall ist es wichtig, klarzustellen, dass es sich um ein Missverständnis handelt und deine Absichten nicht diskriminierend waren.

Unternehmensbezug: Besonders problematisch ist das Verteilen eines Likes besonders dann, wenn in dem privaten Profil des Arbeitnehmers auch angegeben ist, wo der Arbeitnehmer arbeitet. So kann schnell ein Bezug zum Arbeitgeber hergestellt werden.

Immer wieder kommt es vor, dass Menschen aufgrund von Likes in den sozialen Medien ihren Job verlieren. Dies sollte als Warnung dienen, sich bewusst zu sein, was man online postet, kommentiert und liked. Es ist wichtig, sich über die potenziellen Konsequenzen im Klaren zu sein und darauf zu achten, dass man sich im digitalen Raum respektvoll und angemessen verhält.

Wenn du also das nächste Mal auf den Like-Button klickst, denke daran, dass dieses kleine Symbol weitreichende Auswirkungen haben kann. Sei dir bewusst, was du mit deinem Like unterstützt und achte darauf, dass deine Handlungen im Einklang mit den Werten deines Unternehmens stehen. Ein respektvoller Umgang in den sozialen Medien ist nicht nur wichtig für deine persönliche Reputation, sondern kann auch entscheidend für deinen Job sein.

Unternehmen achten sehr genau darauf, welchen Eindruck ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Öffentlichkeit hinterlassen. Das Liken von fragwürdigen Inhalten kann schnell als Zustimmung interpretiert werden und das Ansehen des Unternehmens in Mitleidenschaft ziehen. Vor allem in sensiblen Bereichen wie der Medien- oder Kommunikationsbranche sind Unternehmen darauf bedacht, sich nicht mit Personen zu identifizieren, die diskriminierende oder rassistische Ansichten haben.

Es gibt auch Unternehmen, die sich im Zusammenhang mit Bewerbungen zuvor mit den potentiell neuen Arbeitnehmern informieren und schauen, welchen Inhalten im Internet der Bewerber ein „Like“ verteilt hat.

Auch rechtlich gesehen ist eine Kündigung aufgrund von social-media-Aktivitäten durchaus möglich. Die privaten Handlungen von Mitarbeitern können sehr wohl Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben. Inwiefern eine Kündigung gerechtfertigt ist, hängt jedoch immer vom Einzelfall ab und muss vom Unternehmen genau geprüft werden.

Es ist wichtig, sich seiner Verantwortung in den sozialen Medien bewusst zu sein. Was man online postet oder liket, kann weitreichende Konsequenzen haben – sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld. Es gilt daher, sich immer bewusst zu sein, dass die Grenzen zwischen privat und öffentlich in den sozialen Medien oft verschwimmen und man mit seinen Handlungen auch die Reputation anderer Personen oder Unternehmen beeinflussen kann.

Es ist daher ratsam, sich vor Aktivitäten in den sozialen Medien darüber im Klaren zu sein, welche Konsequenzen sie haben könnten. Eine gewisse Zurückhaltung und Sensibilität im Umgang mit fragwürdigen Inhalten ist unerlässlich, um sich selbst und seinen Arbeitgeber vor unangenehmen Folgen zu schützen. Denn auch wenn man sich in einer vermeintlich privaten Bubble im Internet befindet, bleibt man dennoch Teil einer größeren Gemeinschaft und muss sich daher an gewisse Verhaltensregeln halten.