Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit Beschluss vom 26. Juni 2024 zum Aktenzeichen 4 K 1555/22.GI ein Verfahren eingestellt, in dem sich die Klägerin gegen die Auferlegung von Kosten im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Weiterbau der A49 im Dannenröder Forst wandte. Das Verfahren wurde vor zwei Wochen mündlich verhandelt.
Das beklagte Land Hessen machte Kosten in Höhe von rund 500 Euro geltend für einen Einsatz im Dezember 2020, bei dem eine Person von einem sogenannten Monopod zu Boden und aus dem Sperrgebiet verbracht wurde.
Die Klägerin gab im Gerichtsverfahren an, dass sie nicht diese Person gewesen sei. Ein eingeholtes Gutachten stützte nach einer persönlichen Inaugenscheinnahme der Klägerin diese Angabe. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung bestätigte die Gutachterin, dass es sich bei der anwesenden Klägerin auch tatsächlich um die Person handelt, die von ihr begutachtet wurde. Dies hatte der Beklagte vorab in Zweifel gezogen.
Im Nachgang zur mündlichen Verhandlung hob der Beklagte den Kostenbescheid auf und erklärte die Kostenübernahme für das Verfahren. Daraufhin wurde das Verfahren eingestellt.
Die Entscheidung ist im Hinblick auf die Einstellung und Kostenentscheidung rechtskräftig.