Muss der Arbeitgeber wissen, warum ich krankgeschrieben bin?

24. Juni 2024 -

Krankheitstage gehören zum Arbeitsalltag dazu und sind für jeden Arbeitnehmer unvermeidlich. Wenn man krank ist, fühlt man sich nicht nur körperlich schlecht, sondern oft auch mental belastet. Doch kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer erfahren, warum dieser krankgeschrieben ist? Diese Frage beschäftigt viele Arbeitnehmer und sorgt manchmal für Unsicherheiten. In diesem Ratgeber möchten wir Ihnen die rechtliche Situation zu diesem Thema näherbringen und Ihnen Tipps geben, wie Sie am besten mit dieser Situation umgehen können.

Muss der Arbeitgeber wissen, warum ich krankgeschrieben bin?

Gemäß der aktuellen Rechtslage sind Arbeitnehmer nicht verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die genaue Ursache ihrer Krankheit mitzuteilen. Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch in diesem Fall, sodass der Arzt keine Diagnose oder Details zur Krankheit an den Arbeitgeber weitergeben darf. Der Arbeitgeber hat lediglich Anspruch auf die Information, dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist und voraussichtlich bis zu einem bestimmten Datum krankgeschrieben ist. Dies wird durch die Krankschreibung des Arztes dokumentiert.

Allerdings gibt es Ausnahmen, bei denen der Arbeitgeber berechtigt ist, weitere Informationen zur Krankheit des Arbeitnehmers zu verlangen. Beispielsweise kann der Arbeitgeber nachfragen, ob es sich um eine ansteckende Krankheit handelt, die die Gesundheit anderer Mitarbeiter gefährden könnte. In diesem Fall ist der Arbeitnehmer verpflichtet, diese Information mitzuteilen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Wie sollten Arbeitnehmer mit der Situation umgehen?

Wenn der Arbeitgeber nach weiteren Informationen zur Krankheit des Arbeitnehmers fragt, ist es wichtig, die richtige Vorgehensweise zu kennen. Zunächst sollte der Arbeitnehmer höflich und respektvoll auf die Anfrage des Arbeitgebers reagieren. Man kann beispielsweise darauf hinweisen, dass man sich an die ärztliche Schweigepflicht gebunden fühlt und somit keine weiteren Details preisgeben kann.

Der Arbeitgeber sollte über die voraussichtliche Dauer der Krankheit informiert werden, um die Arbeit entsprechend planen zu können.

Zudem kann es hilfreich sein, dem Arbeitgeber alternative Möglichkeiten anzubieten, wie man trotz Krankheit teilweise oder eingeschränkt arbeiten kann. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Arbeitnehmer wegen einem gebrochenen Bein nicht zur Arbeit kommt oder eine ansteckende aber symptomfreie Erkrankung, wie Corona, hat. In einigen Fällen ist es möglich, im Homeoffice zu arbeiten oder bestimmte Aufgaben von zu Hause aus zu erledigen. So kann man seine Arbeitskraft auch während der Krankheit teilweise zur Verfügung stellen und verhindern, dass die Arbeit liegenbleibt.

Fazit:

Insgesamt ist es wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf Krankheitstage kennen und souverän mit der Situation umgehen können. Der Arbeitgeber hat nur begrenzte Möglichkeiten, Informationen zur Krankheit des Arbeitnehmers zu erfragen, und der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, diese preiszugeben.

Es ist ratsam, höflich und respektvoll auf die Anfragen des Arbeitgebers zu reagieren, jedoch auch konsequent auf die ärztliche Schweigepflicht zu verweisen und keine Details zur Krankheit preiszugeben. Durch alternative Möglichkeiten, wie Homeoffice oder eingeschränkte Arbeitsfähigkeit, kann man dafür sorgen, dass die Arbeit auch während der Krankheit weitergeht. Letztendlich ist eine offene Kommunikation und eine klare Absprache darüber, wie mit Krankheitstagen umgegangen wird, der Schlüssel zu einem guten Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.