Kleidervorschriften am Arbeitsplatz – arbeitsrechtliche Folgen

30. Mai 2024 -

Für den richtigen Look am Arbeitsplatz gibt es einige wichtige Punkte zu beachten.

 

Grundsätze

Grundsätzlich sollte die Arbeitskleidung natürlich sauber, gepflegt und angemessen sein. Hier ein paar Tipps dazu:

Zunächst solltest du die Betriebsvereinbarungen und eventuelle Vorgaben deines Arbeitgebers zur Kleiderordnung genau beachten. In manchen Branchen und Unternehmen sind z.B. keine Flip-Flops oder bauchfreie Oberteile erlaubt.

Auch die Sicherheit am Arbeitsplatz spielt eine wichtige Rolle. Dafür können spezielle Schutzkleidung oder bestimmte Schuhe notwendig sein. Trage diese unbedingt, um Unfälle zu vermeiden.

Achte darauf, dass deine Kleidung hygienisch ist. Trage saubere Kleidung, welche gegebenenfalls in regelmäßigen Abständen gewaschen wird, um einen professionellen Eindruck zu hinterlassen.

Grundsätzlich gilt auch, dass du dich in deiner Kleidung wohl fühlen solltest, um gute Arbeit leisten zu können. Trotzdem solltest du natürlich Grenzen beachten und nicht zu freizügig oder auffällig gekleidet sein.

Besonders im Sommer ist das Thema Kleidung am Arbeitsplatz aktuell. Gerade wenn die Temperaturen steigen, fragen sich viele Arbeitnehmer, wie weit sie gehen können und welche Kleidung noch angemessen ist. Bauchfreie Tops oder kurze Shorts sind meist nicht im Büro erwünscht.

Im Zweifelsfall kannst du mit deinem Vorgesetzten oder dem Betriebsrat Rücksprache halten, um sicherzugehen, dass deine Arbeitskleidung den Vorgaben entspricht.

Denke immer daran, dass dein äußeres Erscheinungsbild einen wichtigen Teil deines beruflichen Auftritts ausmacht und entscheidend ist für den ersten Eindruck bei Kunden und Kollegen. Halte dich an die Kleiderordnung und trage angemessene Kleidung, um Konflikte zu vermeiden und beruflich erfolgreich zu sein.

Um Missverständnisse zu vermeiden, hier einige Beispiele für unangemessene Kleidung am Arbeitsplatz:

  • zu freizügige Kleidung wie bauchfreie Tops oder Hotpants
  • verschmutzte oder ungepflegte Kleidung
  • zu sportliche Kleidung wie Jogginghose oder Turnschuhe
  • Kleidung mit beleidigenden oder diskriminierenden Aufdrucken
  • Kleidung, die die Sicherheit am Arbeitsplatz gefährdet, z.B. offene Sandalen in einer Produktionshalle

 

Was kann der Arbeitgeber regeln?

Ein gepflegtes Erscheinungsbild am Arbeitsplatz ist für viele Arbeitgeber und Unternehmen von großer Bedeutung. Die Kleidung, die ein Arbeitnehmer trägt, kann dabei eine entscheidende Rolle spielen.

Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag bestimmte Vorgaben bezüglich der Kleiderordnung am Arbeitsplatz festlegen. Diese Regeln sind verbindlich und sollten von den Mitarbeitern beachtet werden. Häufig gibt es in Unternehmen klare Richtlinien, was in Bezug auf Kleidung erlaubt ist und was nicht. Hierzu gehören beispielsweise Vorgaben zur Sauberkeit, Sicherheit und Hygiene.

Das Tragen von bestimmter Kleidung am Arbeitsplatz kann auch aus rechtlicher Sicht relevant sein. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darf ein Arbeitgeber niemanden wegen seines Geschlechts, seiner Religion oder Weltanschauung diskriminieren. Daher sollten Kleidervorschriften geschlechtsneutral und allgemeinverbindlich sein.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter. Wenn der Arbeitgeber Kleidungsvorschriften festlegt, müssen diese für alle Mitarbeiter gleichermaßen gelten. Es darf nicht willkürlich entschieden werden, ob gegen einen Mitarbeiter aufgrund seiner Kleidung vorgegangen wird oder nicht.

Gemäß §106 GewO darf der Arbeitgeber Weisungen erteilen, die sich auf Zeit, Ort und Art der Arbeitsleistung beziehen. Dazu gehört auch die Kleiderordnung am Arbeitsplatz. Der Arbeitnehmer hat diese Weisungen zu beachten, solange sie angemessen sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

 

Abmahnung wegen unangemessener Kleidung

Ein Verstoß gegen Kleidervorgaben kann je nach Schweregrad auch eine Abmahnung rechtfertigen.

Eine Abmahnung wegen unangemessener Kleidung am Arbeitsplatz kann rechtens sein, wenn die Kleidung die Arbeitsleistung beeinträchtigt, die Sicherheit gefährdet oder das Unternehmen in seiner Außenwirkung schädigt. Hierbei sollte der Arbeitgeber jedoch darauf achten, dass die Vorgaben zur Kleidung klar kommuniziert und nachvollziehbar sind.

Eine Abmahnung wegen unangemessener Kleidung am Arbeitsplatz ist aber nicht automatisch gerechtfertigt. Der Arbeitgeber sollte vor einer solchen Maßnahme abwägen, ob der Verstoß gegen die Kleiderordnung wirklich so schwerwiegend ist, dass eine Abmahnung gerechtfertigt ist.

Es kann unterschiedliche Auffassungen darüber geben, was angemessene Kleidung am Arbeitsplatz ist. Daher ist es wichtig, dass der Arbeitgeber klare Vorgaben festlegt und mit den Arbeitnehmern kommuniziert. Im Zweifelsfall kann es sinnvoll sein, den Betriebsrat oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuschalten, um die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung zu prüfen.

 

Kündigung wegen unangemessener Kleidung am Arbeitsplatz

Die Frage, ob ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer die Kündigung aussprechen kann, weil dieser unangemessene Kleidung am Arbeitsplatz trägt, ist ein häufig diskutiertes Thema.

Wenn ein Arbeitnehmer unangemessene Kleidung trägt, kann dies je nach Unternehmen im schlimmsten Fall sogar zur Kündigung führen.

Eine Kündigung wegen unangemessener Kleidung am Arbeitsplatz kann jedoch nur dann erfolgen, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass das Tragen der Kleidung den Betriebsfrieden stört, die Arbeitsleistung beeinträchtigt oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Es ist also wichtig, dass der Arbeitgeber konkret darlegt, warum die getragene Kleidung inakzeptabel ist.

Eine Abmahnung ist in vielen Fällen der erste Schritt ist, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird. Der Arbeitnehmer sollte die Möglichkeit haben, sein Verhalten zu ändern und die Vorgaben des Arbeitgebers zu befolgen. Erst wenn dies nicht geschieht und der Verstoß gegen die Kleidungsvorschriften weiterhin besteht, kann eine Kündigung gerechtfertigt sein.