Ein Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument für jeden Arbeitnehmer, der sich auf Jobsuche begibt. Es dient als Nachweis über die Art und Dauer der ausgeübten Tätigkeiten sowie über die Leistungen und Qualifikationen des Arbeitnehmers.
Doch wer hat eigentlich das Recht, das Arbeitszeugnis zu unterschreiben?
Gibt es hier klare Regelungen oder kann der Arbeitnehmer selbst entscheiden, wer sein Arbeitszeugnis unterzeichnet?
In diesem Ratgeber werden diese Fragen geklärt.
Bevor wir jedoch auf die konkreten Regelungen eingehen, ist es wichtig zu wissen, dass das Arbeitszeugnis in Deutschland gesetzlich geregelt ist. Jeder Arbeitnehmer hat gemäß § 109 GewO (Gewerbeordnung) einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieses muss wahrheitsgemäß sein und wohlwollend formuliert sein. Zudem muss das Arbeitszeugnis unverzüglich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden.
Nun zur Frage, wer das Arbeitszeugnis unterschreibt: In der Regel wird das Arbeitszeugnis von der direkten Führungskraft des Arbeitnehmers unterzeichnet. Das bedeutet, dass der Vorgesetzte, der den Arbeitnehmer direkt beaufsichtigt hat, das Zeugnis unterschreibt. Diese Regelung ergibt sich aus dem Prinzip der Verantwortlichkeit und Glaubwürdigkeit. Schließlich soll das Arbeitszeugnis eine Aussage über die Arbeit und Leistungen des Arbeitnehmers treffen, die von einer verantwortlichen Person bestätigt wird.
In einigen Fällen kann es jedoch vorkommen, dass die direkte Führungskraft des Arbeitnehmers nicht in der Lage ist, das Arbeitszeugnis zu unterschreiben. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Vorgesetzte das Unternehmen verlassen hat oder aus anderen Gründen nicht mehr erreichbar ist. In solchen Situationen kann das Arbeitszeugnis von einer höheren Führungskraft oder einem Personalverantwortlichen unterzeichnet werden. Wichtig ist dabei, dass die unterzeichnende Person über die Arbeitsleistung und die Qualifikationen des Arbeitnehmers informiert ist.
Es ist auch möglich, dass das Arbeitszeugnis von mehreren Personen unterschrieben wird. Dies kann sinnvoll sein, wenn der Arbeitnehmer in mehreren Abteilungen oder Projekten tätig war und verschiedene Führungskräfte Einblick in seine Arbeit hatten. In einem solchen Fall sollten alle unterzeichnenden Personen im Arbeitszeugnis namentlich genannt werden und ihre Position im Unternehmen angegeben werden.
Es ist wichtig zu betonen, dass der Arbeitnehmer in der Regel nicht das Recht hat, selbst zu bestimmen, wer sein Arbeitszeugnis unterschreibt. Dies obliegt vielmehr dem Arbeitgeber, der dafür verantwortlich ist, dass das Arbeitszeugnis den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Arbeitnehmer kann jedoch Wünsche äußern, falls er Bedenken hinsichtlich der unterzeichnenden Person hat. In der Regel wird der Arbeitgeber diesen Wünschen nachkommen, um Konflikten aus dem Weg zu gehen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Arbeitszeugnis in der Regel von der direkten Führungskraft des Arbeitnehmers unterzeichnet wird. In Ausnahmefällen können auch andere Führungskräfte oder Personalverantwortliche das Zeugnis unterschreiben. Der Arbeitnehmer hat in der Regel keine direkte Mitsprachemöglichkeit bei der Auswahl der unterzeichnenden Person, kann jedoch Wünsche äußern. Wichtig ist, dass das Arbeitszeugnis den gesetzlichen Anforderungen entspricht und wahrheitsgemäß sowie wohlwollend formuliert ist.