Die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters kann für ein Unternehmen zu einer Herausforderung werden. Es entstehen möglicherweise Engpässe im Arbeitsablauf, die Produktivität wird beeinträchtigt und die Kosten steigen. Aus diesem Grund möchte der Arbeitgeber manchmal die Arbeitsunfähigkeit seines Mitarbeiters überprüfen, um sicherzustellen, dass diese berechtigt ist. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es klare rechtliche Vorgaben gibt, wie ein Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit seines Arbeitnehmers überprüfen darf.
Erstens muss der Arbeitgeber sich bewusst sein, dass er nicht einfach beim Arzt seines Mitarbeiters anrufen kann, um Informationen zur Arbeitsunfähigkeit zu erhalten. Ärzte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und dürfen keine vertraulichen Informationen über den Gesundheitszustand eines Patienten an Dritte weitergeben, es sei denn, der Patient hat ausdrücklich eingewilligt. Der direkte Kontakt des Arbeitgebers mit dem behandelnden Arzt des Arbeitnehmers ist also nicht erlaubt.
Stattdessen gibt es bestimmte Verfahren, die der Arbeitgeber nutzen kann, um die Arbeitsunfähigkeit seines Mitarbeiters zu überprüfen. Eines dieser Verfahren ist die Einholung von Informationen über die Krankenkasse des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber stellt dabei einen Antrag bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers, die wiederum den Medizinischen Dienst einschaltet. Der Medizinische Dienst ist eine unabhängige Institution, die die medizinische Notwendigkeit von Behandlungen und die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten überprüft. Der Arbeitgeber kann den Medizinischen Dienst einschalten und um eine Begutachtung des Gesundheitszustands seines Mitarbeiters bitten. In der Regel bewertet der Medizinische Dienst die Arbeitsunfähigkeit anhand der Unterlagen der Krankenkasse und nimmt in einigen Fällen Kontakt zum Arzt des Arbeitnehmers auf. Die Krankenkasse erfährt nur, ob die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zutreffend war. Dieses Ergebnis teilt die Krankenkasse dann dem Arbeitgeber mit. Der Arbeitgeber erfährt also auch nicht über die Krankenkasse oder den Medizinischen Dienst, weshalb der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist.
Es ist wichtig zu betonen, dass der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters nur dann überprüfen darf, wenn konkrete Zweifel an der Richtigkeit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestehen. Er darf nicht willkürlich oder aus reinem Misstrauen handeln.
In jedem Fall ist eine transparente Kommunikation mit dem erkrankten Mitarbeiter unerlässlich. Der Arbeitgeber sollte dem Mitarbeiter erklären, warum er die Arbeitsunfähigkeit überprüfen möchte und welche Schritte er dafür unternehmen wird. Es ist wichtig, dem Mitarbeiter das Gefühl zu geben, dass sein Wohlergehen im Vordergrund steht und dass die Überprüfung lediglich dazu dient, mögliche Missbrauchsfälle zu verhindern.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit seines Mitarbeiters überprüfen darf, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit den entsprechenden rechtlichen Verfahren. Der direkte Kontakt mit dem behandelnden Arzt ist nicht gestattet, stattdessen kann eine Überprüfung über die Krankenkasse bzw. den Medizinischen Dienst veranlasst werden.